Was in die Nebenkosten gehört
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch das Eigentum am Haus entstehen und nach der Betriebskostenverordnung umgelegt werden dürfen. Dazu zählen Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gartenpflege, Gebäudeversicherung, Heizung und Warmwasser. Nicht umlagefähig sind Instandhaltung, Reparaturen und Verwaltungskosten.
Der Vertrag muss die Umlage vereinbaren. Ob Sie eine Pauschale oder Vorauszahlungen leisten, steht im Mietvertrag. Bei Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.
Fristen und Prüfung
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Danach kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr fordern. Mieter haben ihrerseits ein Jahr Zeit für Einwendungen. Sie dürfen die Belege einsehen.
Prüfen Sie, ob der Verteilerschlüssel stimmt, ob alle Positionen umlagefähig sind und ob die Vorauszahlungen korrekt angerechnet wurden. Bei Heizkosten müssen mindestens 50 und höchstens 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Nebenkostenabrechnungs-Rechner hilft bei der Kontrolle.
Kaution und Miete pro Quadratmeter
Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei Raten gezahlt werden. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen verzinslich anlegen. Mit dem Kautions-Rechner sehen Sie den Höchstbetrag.
Um Wohnungen zu vergleichen, rechnen Sie die Kaltmiete pro Quadratmeter aus. Kleine Wohnungen sind pro Quadratmeter meist teurer als große. Achten Sie darauf, ob die Wohnfläche korrekt angegeben ist, und vergleichen Sie mit dem Mietspiegel Ihrer Stadt.
Mieterhöhung
Der Vermieter darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, höchstens um die gesetzliche Kappungsgrenze innerhalb von drei Jahren. Er muss die Erhöhung begründen, zum Beispiel mit dem Mietspiegel. Sie haben Zeit zum Prüfen, bevor Sie zustimmen. In Gebieten mit Mietpreisbremse gelten bei Neuvermietungen zusätzliche Grenzen.
Mit dem Mieterhöhungs-Rechner prüfen Sie, ob die verlangte Miete im Rahmen liegt. Im Streitfall hilft ein Mieterverein oder Rechtsberatung.