Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie die Mietpreisbremse funktioniert
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Landesregierungen legen diese Gebiete per Verordnung fest, zum Beispiel viele Großstädte.
Die ortsübliche Vergleichsmiete entnehmen Sie dem Mietspiegel. Sie hängt von Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr ab. Multiplizieren Sie den Quadratmeterwert mit der Wohnfläche und dem Faktor 1,1, um die zulässige Miete zu erhalten.
Liegt Ihre Miete darüber, haben Sie Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrags. Dafür müssen Sie den Verstoß in Textform rügen. Ab dem Zugang der Rüge schuldet der Vermieter die Differenz zurück, für die Zeit davor gilt der Anspruch nur in Ausnahmefällen.
Der Rechner zeigt die Überzahlung pro Monat und Jahr und die Summe für die Monate seit der Rüge.
Ausnahmen und Vorgehen
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nicht nach umfassender Modernisierung. Auch wenn die Vormiete höher war, darf der Vermieter diese Miete verlangen. Möblierte Wohnungen und Staffelmieten haben eigene Regeln.
Der Vermieter muss vor Vertragsabschluss ungefragt darüber informieren, wenn er sich auf eine Ausnahme beruft. Tut er es nicht, kann er sich darauf nicht berufen. Auch ein überhöhter Zuschlag für Möblierung kann gegen die Bremse verstoßen.
Die Rüge schicken Sie schriftlich oder per E-Mail mit den Gründen, warum die Miete zu hoch ist. Ein Mieterverein oder ein Anwalt kann die Berechnung prüfen und helfen. Fristen gibt es nicht, aber je früher die Rüge, desto früher beginnt die Rückforderung.
Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis des Mietspiegels, keine Rechtsberatung.
Sammeln Sie Unterlagen wie Mietvertrag, Grundriss, Exposé und Nachweise zur Wohnfläche. Messen Sie die Wohnfläche bei Zweifeln nach, denn Abweichungen von mehr als zehn Prozent wirken sich auf die Miete aus.
Tipps und typische Fehler
Zu hohe Miete angehen.
- Mietspiegel: Vergleichsmiete heraussuchen.
- Rüge: Schriftlich begründen.
- Ausnahmen: Neubau, Modernisierung, hohe Vormiete.
- Mieterverein: Berechnung prüfen lassen.
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Häufige Fragen
Wie viel darf die Miete bei Neuvermietung steigen?
In Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Ja, ab dem Zugang der Rüge in Textform, die Rückforderung für frühere Monate ist nur eingeschränkt möglich.
Wo finde ich die Vergleichsmiete?
Im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wann gilt die Mietpreisbremse?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Abschluss eines neuen Mietvertrags.
Muss ich die Miete rügen?
Ja, die Rückforderung ist erst ab Zugang der Rüge in Textform möglich.
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