Haushalt & Energie

Mietminderung berechnen: Quote und Betrag

Tragen Sie die Bruttomiete, die Minderungsquote und die Dauer des Mangels ein. Der Rechner zeigt die geminderte Miete und den Gesamtbetrag.

Miete und Mangel
Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung. Die Minderung wird von der Bruttomiete berechnet.
Beispiele aus der Rechtsprechung: Heizungsausfall im Winter 50 bis 100 Prozent, Schimmel im Schlafzimmer 20 bis 50 Prozent, Baulärm 10 bis 30 Prozent.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wann Sie die Miete mindern dürfen

Hat die Wohnung einen Mangel, der die Nutzung einschränkt, dürfen Mieter die Miete kraft Gesetzes mindern. Das gilt, solange der Mangel besteht, und zwar ohne dass Sie den Vermieter zuerst verklagen müssen. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter anzeigen und nicht selbst verursacht haben.

Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des Mangels. Gerichte haben für viele typische Fälle Quoten entwickelt, die als Anhaltspunkt dienen: Ein Totalausfall der Heizung im Winter rechtfertigt hohe Minderungen, kleinere Mängel wie ein tropfender Wasserhahn dagegen meist keine. Die Quote wird von der Bruttomiete berechnet, also Kaltmiete plus Nebenkosten.

Der Rechner multipliziert die Bruttomiete mit der Quote und zeigt, wie viel Miete Sie pro Monat weniger zahlen und wie hoch der Betrag über die gesamte Dauer ist. Er rechnet auch die jährliche Wirkung hoch.

Die geminderte Miete zahlen Sie ab dem Monat, in dem Sie dem Vermieter den Mangel angezeigt haben.

Minderung=Bruttomiete×Minderungsquote\text{Minderung} = \text{Bruttomiete} \times \text{Minderungsquote}Zu zahlende Miete=Bruttomiete−Minderung\text{Zu zahlende Miete} = \text{Bruttomiete} - \text{Minderung}

Beispiel: Bei 850 € Warmmiete und einer Quote von 20 % beträgt die Minderung 170 € im Monat. Sie zahlen dann 680 €. Dauert der Mangel drei Monate, mindern Sie insgesamt 510 €. Aufs Jahr gerechnet wären es 2.040 €.

Worauf Sie achten sollten

Die Quote ist keine feste Zahl, sondern eine Schätzung. Sie sollte realistisch sein. Mindern Sie zu hoch, droht dem Mieter im schlimmsten Fall ein Zahlungsrückstand, der unter Umständen zur fristlosen Kündigung berechtigt. Wer unsicher ist, kann unter Vorbehalt der Rückforderung die volle Miete zahlen und später zurückfordern.

Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und einer schriftlichen Anzeige. Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung. Ein Mieterverein oder die Rechtsberatung kann die Quote prüfen. Bei Schimmel lohnt eine Prüfung, ob Lüftungsverhalten oder Bauzustand die Ursache sind.

Eine Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel bei Vertragsschluss bekannt war oder nur unerheblich ist. Auch bei vom Mieter verursachten Schäden greift sie nicht. In Gewerbemietverhältnissen gelten teils abweichende Regeln.

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung und keine gerichtliche Entscheidung.

Wer dauerhaft mindert, sollte den Vermieter regelmäßig an die Beseitigung erinnern und weitere Fristen schriftlich setzen. Bleibt die Mängelbeseitigung aus, kommen Mietersatzansprüche, ein Zurückbehaltungsrecht oder in schweren Fällen die fristlose Kündigung in Betracht.

Tipps und typische Fehler

Mietminderung richtig nutzen.

  • Anzeige: Mangel dem Vermieter schriftlich melden.
  • Beweise: Fotos und Datum sichern.
  • Vorbehalt: Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen.
  • Mieterverein: Quote prüfen lassen.

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Häufige Fragen

Wie viel Miete darf ich bei Schimmel mindern?

Je nach Ausmaß oft 20 bis 50 Prozent der Bruttomiete, bei Gesundheitsgefahr mehr.

Wird die Minderung von der Kaltmiete berechnet?

Nein, von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Nebenkosten.

Muss ich den Mangel melden?

Ja, die Minderung gilt erst ab Anzeige beim Vermieter.

Von welcher Miete wird die Minderung berechnet?

Von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Nebenkosten.

Wie viel kann ich bei Schimmel mindern?

Je nach Schwere 20 bis 50 Prozent, bei Gesundheitsgefahr mehr.

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