Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wann endet mein Mietvertrag?
Ein unbefristeter Mietvertrag über Wohnraum kann vom Mieter jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats. Der laufende Monat zählt also voll mit.
Geht eine Kündigung des Mieters am Mittwoch, 4. März 2026, zu, ist das der dritte Werktag im März. Das Mietverhältnis endet am 31. Mai 2026, 88 Tage nach dem Zugang. Kommt das Schreiben einen Tag später an, verschiebt sich das Ende um einen ganzen Monat auf den 30. Juni.
Für Vermieter verlängert sich die Frist mit der Mietdauer: nach fünf Jahren auf sechs Monate, nach acht Jahren auf neun Monate. Bei sechs Jahren Mietdauer und Zugang am 4. März endet das Mietverhältnis am 31. August 2026.
Kündigung sicher zustellen
Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen; E-Mail, Fax oder Textnachricht reichen nicht. Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben, und die Kündigung muss an alle Vermieter gerichtet sein. Ein Einwurf-Einschreiben oder die Übergabe mit Zeugen erleichtert den Nachweis.
Der Rechner zählt den Samstag als Werktag, wie es der Bundesgerichtshof für die Kündigungsfrist entschieden hat, und berücksichtigt keine gesetzlichen Feiertage. Fällt einer der ersten Tage des Monats auf einen Feiertag, verschiebt sich der dritte Werktag nach hinten. Um sicherzugehen, sollte die Kündigung spätestens am ersten oder zweiten Werktag ankommen.
Vermieter dürfen ein unbefristetes Mietverhältnis nur bei berechtigtem Interesse kündigen, etwa wegen Eigenbedarf oder erheblicher Pflichtverletzungen. Der Mieter kann unter Umständen widersprechen, wenn die Kündigung eine unzumutbare Härte bedeutet. Für Zeitmietverträge, Kündigungsverzichte, Staffelmietverträge und möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung gelten besondere Regeln.
Bis zum Mietende ist die volle Miete zu zahlen, auch wenn Sie früher ausziehen. Planen Sie Umzug, Renovierung und Wohnungsübergabe rechtzeitig; die Kosten schätzt der Umzugskosten-Rechner. Die Rechnung ersetzt keine Rechtsberatung, im Zweifel helfen Mieterverein oder Anwalt.
Tipps und typische Fehler
Fristgerecht kündigen.
- Zugang: Zählt, nicht Absendung.
- Unterschrift: Alle Mieter.
- Nachweis: Bote oder Einschreiben.
- Puffer: Früh im Monat zustellen.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?
Drei Monate, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bestand.
Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter sein?
Spätestens am dritten Werktag des Monats.
Wie lange ist die Frist für Vermieter?
Drei Monate, nach fünf Jahren sechs und nach acht Jahren neun Monate.
Zählt der Samstag als Werktag?
Für die Kündigungsfrist nach der Rechtsprechung ja, Sonn- und Feiertage dagegen nicht.
Darf ich per E-Mail kündigen?
Nein, die Kündigung braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
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- Kündigungsfrist 573c BGB
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge, die Auskunft Ihrer Bank und, bei Rechtsfragen zu Miete und Eigentum, die Beratung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. eines Mietervereins.
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