Immobilien & Wohnen

Rückzahlung der Mietkaution: Frist und Zinsen

Tragen Sie ein, wann Sie die Kaution gezahlt haben und wann Sie ausgezogen sind, dazu Kaution, Zinssatz und einen möglichen Einbehalt für die Nebenkosten. Der Rechner zeigt Termin, Zinsen und den sofort fälligen Betrag.

Kaution und Auszug
Zinssatz laut Kautionskonto oder Sparbuch, Stand prüfen.
Keine feste gesetzliche Frist; häufig werden drei bis sechs Monate angesetzt.
Angemessener Betrag für eine zu erwartende Nachzahlung.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?

Nach dem Auszug möchten Mieter ihre Kaution möglichst schnell zurück. Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Die Rechtsprechung gesteht Vermietern eine angemessene Zeit zu, um zu prüfen, ob noch Forderungen bestehen, etwa wegen Schäden, Schönheitsreparaturen oder offener Miete. In vielen Fällen werden drei bis sechs Monate als angemessen angesehen, je nach Lage des Einzelfalls auch kürzer oder länger.

Der Rechner addiert die von Ihnen gewählte Prüffrist zum Auszugsdatum und zeigt den daraus folgenden Termin. Er ist eine Orientierung für die Planung und für eine freundliche Erinnerung, kein rechtlich fester Stichtag. Fällt das Monatsende in einen kürzeren Monat, nimmt der Rechner den letzten Tag dieses Monats.

Zusätzlich berechnet er die Zinsen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Termin=Auszug+Pru¨ffrist in Monaten; Zinsen=Kaution×((1+Zinssatz)Tage365−1); sofort fa¨llig=Kaution+Zinsen−Einbehalt\text{Termin} = \text{Auszug} + \text{Prüffrist in Monaten};\ \text{Zinsen} = \text{Kaution} \times \left(\left(1 + \text{Zinssatz}\right)^{\frac{\text{Tage}}{365}} - 1\right);\ \text{sofort fällig} = \text{Kaution} + \text{Zinsen} - \text{Einbehalt}

Beispiel: Kaution 1.800 Euro, eingezahlt am 01.04.2019, Auszug am 30.09.2026, 0,5 Prozent Zinsen: Mietdauer 7,50 Jahre, Zinsen 68,65 Euro, Kaution mit Zinsen 1.868,65 Euro. Bei sechs Monaten Prüffrist ergibt sich als Orientierung der 30.03.2027. Behält der Vermieter 300 Euro für die Nebenkosten ein, sind 1.568,65 Euro auszuzahlen.

Einbehalt, Abrechnung und Ihre Rechte

Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, bis die Abrechnung vorliegt. Angemessen ist ein Betrag, der sich an den Nachzahlungen der Vorjahre orientiert, nicht die ganze Kaution. Den Rest sollte er nach der Prüffrist auszahlen. Die Nebenkostenabrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen.

Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren grundsätzlich sechs Monate nach Rückgabe. Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen beugt Streit vor. Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Abrechnung der Kaution und nennen Sie Ihre Kontoverbindung.

Zahlt der Vermieter nach angemessener Zeit nicht, können Sie ihn mit Fristsetzung zur Abrechnung auffordern. Lässt sich der Streit nicht lösen, helfen Mieterverein oder Anwalt. Die Zinsen aus dem Kautionskonto sind Kapitalerträge und können steuerpflichtig sein; der Rechner zieht keine Steuer ab. Die Angaben sind keine Rechtsberatung.

Die zulässige Höhe der Kaution von höchstens drei Monatskaltmieten prüft der Kaution-Rechner, Ihre Kündigungsfrist der Mieter-Kündigungsfrist-Rechner. Eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung prüfen Sie mit dem Nebenkostenabrechnung-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Kaution zurückholen.

  • Protokoll: Bei Übergabe.
  • Fotos: Zustand belegen.
  • Schriftlich: Anfordern.
  • Zinsen: Mit einfordern.

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Häufige Fragen

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

Eine feste Frist gibt es nicht; oft gelten drei bis sechs Monate als angemessen.

Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?

Ja, die Zinsen aus der getrennten Anlage stehen dem Mieter zu.

Darf der Vermieter wegen der Nebenkosten etwas einbehalten?

Ja, einen angemessenen Teil bis zur nächsten Abrechnung.

Wie fordere ich die Kaution zurück?

Schriftlich mit Kontoverbindung und angemessener Frist.

Darf der Vermieter mit Schäden verrechnen?

Ja, mit berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis.

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