Haushalt & Energie

Nebenkostenabrechnung-Rechner

Stimmt Ihre Nebenkostenabrechnung? Tragen Sie die Kosten des Hauses, Ihre Wohnfläche und die Vorauszahlungen ein. Der Rechner nennt Ihren Kostenanteil und die Nachzahlung oder das Guthaben.

Ihre Angaben
Grundsteuer, Wasser, Müll, Versicherung, Hausmeister und weitere umlagefähige Kosten.
Nur bei Verteilung nach Personenzahl.
Nur bei Verteilung nach Personenzahl.
Die Heizkostenverordnung verlangt 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche.
Aus den Verbrauchswerten Ihrer Abrechnung.
Nebenkosten-Vorauszahlung inklusive Heizung.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So wird die Nebenkostenabrechnung berechnet

Der Vermieter verteilt die Betriebskosten des Hauses auf die Wohnungen, meist nach Wohnfläche, manchmal nach Personenzahl oder Verbrauch. Heizung und Warmwasser werden nach der Heizkostenverordnung abgerechnet: 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche. Ihre Vorauszahlungen werden abgezogen, die Differenz ist Nachzahlung oder Guthaben.

Betriebskosten-Anteil = Gesamtkosten × Ihre Fläche ÷ Gesamtfläche
Heizkosten-Anteil = Heizkosten × (Verbrauchsanteil × Ihr Verbrauch + Restanteil × Flächenanteil)
Nachzahlung = Kosten − Vorauszahlungen

Beispiel: Bei 12.000 € Betriebskosten und 70 von 600 m² zahlen Sie 1.400 €. Von 9.000 € Heizkosten entfallen bei 70 % Verbrauchsanteil und 12 % Verbrauch 1.071 € auf Sie. Zusammen sind das 2.471 €. Bei 200 € Vorauszahlung im Monat (2.400 €) bleibt eine Nachzahlung von 71 €.

Worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums schicken, sonst entfällt eine Nachforderung. Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen. Prüfen Sie Verteilerschlüssel, Zeitraum und Belege, Sie dürfen die Unterlagen einsehen. Einwände sollten Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Tipps und typische Fehler

Eine Nachzahlung ist nicht immer berechtigt, deshalb lohnt der Blick in die Abrechnung.

  • Frist prüfen: Kommt die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Zeitraums, kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.
  • Belege einsehen: Sie dürfen Rechnungen und Verträge prüfen. Fordern Sie Kopien an, wenn Zahlen unklar sind.
  • Nicht umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht abgerechnet werden.
  • Vorauszahlung anpassen: Nach einer hohen Nachzahlung können Sie eine realistische Vorauszahlung vereinbaren.

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Häufige Fragen

Wie wird die Nebenkostenabrechnung berechnet?

Die Gesamtkosten des Hauses werden nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch verteilt. Ihre Vorauszahlungen werden abgezogen, der Rest ist Nachzahlung oder Guthaben.

Bis wann muss der Vermieter abrechnen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen.

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sowie Bankgebühren des Vermieters.

Wie berechnet man die Nebenkostenabrechnung?

Kosten nach Fläche oder Personen verteilen, Vorauszahlungen abziehen.

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