Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
So wird die Nebenkostenabrechnung berechnet
Der Vermieter verteilt die Betriebskosten des Hauses auf die Wohnungen, meist nach Wohnfläche, manchmal nach Personenzahl oder Verbrauch. Heizung und Warmwasser werden nach der Heizkostenverordnung abgerechnet: 50 bis 70 % nach Verbrauch, der Rest nach Fläche. Ihre Vorauszahlungen werden abgezogen, die Differenz ist Nachzahlung oder Guthaben.
Betriebskosten-Anteil = Gesamtkosten × Ihre Fläche ÷ Gesamtfläche
Heizkosten-Anteil = Heizkosten × (Verbrauchsanteil × Ihr Verbrauch + Restanteil × Flächenanteil)
Nachzahlung = Kosten − Vorauszahlungen
Worauf Sie bei der Abrechnung achten sollten
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums schicken, sonst entfällt eine Nachforderung. Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen. Prüfen Sie Verteilerschlüssel, Zeitraum und Belege, Sie dürfen die Unterlagen einsehen. Einwände sollten Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.
Tipps und typische Fehler
Eine Nachzahlung ist nicht immer berechtigt, deshalb lohnt der Blick in die Abrechnung.
- Frist prüfen: Kommt die Abrechnung später als zwölf Monate nach Ende des Zeitraums, kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.
- Belege einsehen: Sie dürfen Rechnungen und Verträge prüfen. Fordern Sie Kopien an, wenn Zahlen unklar sind.
- Nicht umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung dürfen nicht abgerechnet werden.
- Vorauszahlung anpassen: Nach einer hohen Nachzahlung können Sie eine realistische Vorauszahlung vereinbaren.
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Häufige Fragen
Wie wird die Nebenkostenabrechnung berechnet?
Die Gesamtkosten des Hauses werden nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch verteilt. Ihre Vorauszahlungen werden abgezogen, der Rest ist Nachzahlung oder Guthaben.
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann er keine Nachzahlung mehr verlangen.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen sowie Bankgebühren des Vermieters.
Wie berechnet man die Nebenkostenabrechnung?
Kosten nach Fläche oder Personen verteilen, Vorauszahlungen abziehen.
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