Immobilien & Wohnen

Hausgeld berechnen

Tragen Sie Betriebskosten, Verwaltung, Rücklage und Ihren MEA ein. Der Rechner zeigt das Hausgeld und die Aufteilung.

Wirtschaftsplan
Verwalterhonorar, Reparaturen, Versicherungen, die nicht umlagefähig sind.
Ergebnis

Was im Hausgeld steckt

Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den Eigentümer einer Wohnung an die Eigentümergemeinschaft zahlen. Es deckt die laufenden Kosten des Hauses: Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherung, Verwaltung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die Höhe legt die Eigentümerversammlung jährlich im Wirtschaftsplan fest.

Der Rechner verteilt die Kosten der Anlage nach Ihrem Miteigentumsanteil. Er trennt die umlagefähigen Betriebskosten von den Kosten für Verwaltung, Reparaturen und Rücklage. So sehen Sie, wie viel Sie als Vermieter auf den Mieter umlegen können und wie viel Sie selbst tragen.

Zusätzlich zeigt er das Hausgeld pro Jahr und die Summe, die nicht auf den Mieter umlegbar ist. Gerade bei der Kalkulation einer vermieteten Wohnung ist dieser Teil entscheidend, denn er schmälert die Rendite.

Hausgeld pro Monat=(Betriebskosten+Verwaltung+Ru¨cklage)⋅MEA1.000⋅12\text{Hausgeld pro Monat} = \frac{\left(\text{Betriebskosten} + \text{Verwaltung} + \text{Rücklage}\right) \cdot \text{MEA}}{1.000 \cdot 12}

Beispiel: Bei 12.000 Euro Betriebskosten, 6.000 Euro Verwaltung, 4.800 Euro Rücklage und einem MEA von 125/1.000 ergibt sich ein Hausgeld von 237,50 Euro im Monat. Davon sind 125 Euro umlagefähig, 112,50 Euro trägt der Eigentümer.

Hausgeld richtig einordnen

Welche Kosten Vermieter umlegen dürfen, regelt die Betriebskostenverordnung. Dazu zählen Grundsteuer, Wasser, Entwässerung, Heizung, Aufzug, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Hausmeister und Versicherungen. Verwaltungskosten, Instandhaltung und Rücklage gehören nicht dazu. Nur der umlagefähige Teil taucht in der Nebenkostenabrechnung des Mieters auf.

Die Rücklage ist kein verlorenes Geld: Sie gehört der Gemeinschaft und finanziert größere Reparaturen. Ist sie zu niedrig, drohen Sonderumlagen, wenn etwa das Dach saniert werden muss. Ein Anhaltspunkt für eine angemessene Zuführung ist die Petersche Formel, die der Instandhaltungsrücklage-Rechner umsetzt.

Beim Wohnungskauf sollten Sie neben dem Hausgeld die Protokolle der letzten Versammlungen, den Wirtschaftsplan und den Rücklagenstand prüfen. Ein niedriges Hausgeld kann ein Warnsignal sein, wenn notwendige Rücklagen fehlen. Berücksichtigen Sie das in der Rendite, die der Mietrendite-Rechner berechnet.

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2020 gilt: Das Hausgeld wird nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan fällig, und die Abrechnung erfolgt jährlich. Die genaue Verteilung steht in der Gemeinschaftsordnung. Dieser Rechner ersetzt die Abrechnung nicht.

Prüfen Sie beim Wohnungskauf die letzten drei Abrechnungen. Sie zeigen, ob die Vorauszahlungen realistisch sind und ob es regelmäßig Nachzahlungen gibt. Fragen Sie auch nach geplanten Sanierungen, denn größere Maßnahmen werden entweder aus der Rücklage bezahlt oder per Sonderumlage nachgefordert.

Tipps und typische Fehler

Hausgeld im Griff.

  • Wirtschaftsplan: Jährlich prüfen.
  • Rücklage: Nicht zu niedrig.
  • Umlage: Nur Betriebskosten.
  • Protokolle: Beim Kauf lesen.

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Häufige Fragen

Was ist im Hausgeld enthalten?

Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage.

Was kann ich auf Mieter umlegen?

Nur die umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung.

Wer beschließt das Hausgeld?

Die Eigentümerversammlung mit dem Wirtschaftsplan.

Wie hoch ist ein übliches Hausgeld?

Das hängt von Alter, Ausstattung und Rücklage ab, oft 2 bis 4 Euro pro Quadratmeter.

Wie wirkt das Hausgeld auf die Rendite?

Der nicht umlagefähige Teil mindert den Ertrag.

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