Immobilien & Wohnen

Betriebskosten-Umlage berechnen

Wählen Sie den Umlageschlüssel und tragen Sie die Kosten, die Gesamtgröße und Ihren Anteil ein. Der Rechner zeigt Ihren Kostenanteil.

Ihre Abrechnung
Für das ganze Haus, zum Beispiel alle Kostenarten mit diesem Schlüssel.
Gesamte Wohnfläche, Personenzahl oder Zahl der Einheiten im Haus.
Ihre Wohnfläche, Ihre Personen oder 1 Einheit.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie Betriebskosten verteilt werden

Vermieter dürfen bestimmte Kosten des Hauses auf die Mieter umlegen, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Dazu gehören etwa Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister und Gebäudeversicherung. Welche Kosten umlagefähig sind, regelt die Betriebskostenverordnung. Die Kosten werden über einen Umlageschlüssel auf die Parteien verteilt.

Ohne besondere Vereinbarung gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Anteil der Wohnfläche als Maßstab. Viele Verträge legen für einzelne Kostenarten aber andere Schlüssel fest, zum Beispiel die Personenzahl für Müll oder Wasser ohne eigene Zähler oder die Zahl der Wohneinheiten für Kabelanschluss und Treppenhausreinigung.

Der Rechner teilt die Gesamtkosten im Verhältnis Ihres Anteils zur Gesamtgröße. Haben Sie nur einen Teil des Jahres in der Wohnung gewohnt, tragen Sie die Monate ein; der Anteil wird dann zeitanteilig gekürzt. So können Sie einzelne Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung nachrechnen.

Kostenanteil=Gesamtkosten⋅eigener Anteil⋅MonateGesamtgro¨ße⋅12\text{Kostenanteil} = \frac{\text{Gesamtkosten} \cdot \text{eigener Anteil} \cdot \text{Monate}}{\text{Gesamtgröße} \cdot 12}

Beispiel: Gesamtkosten 12.000 Euro, Gesamtwohnfläche 600 m², Ihre Wohnung 75 m², ganzes Jahr: Umlageanteil 12,5 Prozent, Ihr Kostenanteil 1.500 Euro, 125 Euro pro Monat, 20 Euro je m² und Jahr.

Abrechnung prüfen

Prüfen Sie zuerst, ob die Gesamtgröße stimmt. Bei der Wohnfläche muss die Summe aller Wohnungen im Haus eingesetzt werden, auch leer stehender. Das Leerstandsrisiko trägt der Vermieter; er darf die Kosten nicht allein auf die bewohnten Wohnungen verteilen. Bei Gewerbeeinheiten im Haus kann ein Vorwegabzug nötig sein.

Heiz- und Warmwasserkosten folgen eigenen Regeln. Nach der Heizkostenverordnung müssen sie zu 50 bis 70 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Fläche. Dafür eignet sich der Heizkostenverteilung-Rechner. Auch Wasser mit Wohnungszählern wird nach Verbrauch abgerechnet.

Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen. Einwände müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben. Kosten für Verwaltung, Reparaturen und Instandhaltung sind nicht umlagefähig.

Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unstimmigkeiten helfen Mieterverein oder Rechtsanwalt. Die gesamte Abrechnung mit Vorauszahlungen und Nachzahlung prüfen Sie mit dem Nebenkostenabrechnung-Rechner; für Eigentümer zeigt der Hausgeld-Rechner die Verteilung in der Eigentümergemeinschaft.

Ein Beispiel für den Personenschlüssel: Im Haus wohnen zwölf Personen, Ihr Haushalt besteht aus zwei Personen, und die Müllgebühren betragen 3.000 Euro im Jahr. Ihr Anteil liegt dann bei einem Sechstel, also 500 Euro. Sind Sie zur Jahresmitte eingezogen, halbiert sich der Betrag auf 250 Euro. Beim Personenschlüssel muss der Vermieter die Belegung sorgfältig erfassen, etwa zu Stichtagen oder monatsgenau; Angaben aus dem Melderegister allein sind nicht immer aktuell. Fragen Sie im Zweifel nach, wie die Personenzahl ermittelt wurde.

Tipps und typische Fehler

Abrechnung prüfen.

  • Gesamtfläche: Alle Wohnungen.
  • Leerstand: Trägt der Vermieter.
  • Belege: Einsicht verlangen.
  • Frist: Zwölf Monate.

Weitere Rechner: Immobilien & Wohnen

Häufige Fragen

Welcher Umlageschlüssel gilt ohne Vereinbarung?

Der Anteil der Wohnfläche nach § 556a BGB.

Wer zahlt die Kosten leerer Wohnungen?

Der Vermieter, sie dürfen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden.

Kann ich für ein halbes Jahr rechnen?

Ja, tragen Sie die Zahl der Monate ein.

Welche Kosten sind nicht umlagefähig?

Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltung und Bankgebühren.

Kann der Umlageschlüssel geändert werden?

Nur unter engen Voraussetzungen, etwa bei Einbau von Zählern.

Auch gesucht als:
  • Betriebskosten Umlage berechnen
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