Haushalt & Energie

Instandhaltungsrücklage berechnen: Peterssche Formel

Tragen Sie Wohnfläche, Herstellungskosten und Kaufpreis ein. Der Rechner zeigt die empfohlene Rücklage pro Jahr und Monat.

Ihre Immobilie
Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche ohne Grundstück, zum Beispiel aus dem Baupreisindex.
Ergebnis

Wofür die Instandhaltungsrücklage gedacht ist

Jede Immobilie altert. Dach, Fassade, Heizung, Fenster und Leitungen müssen irgendwann erneuert werden. Damit die Kosten nicht plötzlich anfallen, bilden Eigentümer eine Instandhaltungsrücklage. In Eigentümergemeinschaften wird sie monatlich im Hausgeld erhoben, Hausbesitzer legen sie selbst zurück.

Ein bekannter Richtwert ist die Peterssche Formel. Sie geht davon aus, dass in 80 Jahren Instandhaltungskosten in Höhe des Eineinhalbfachen der Herstellungskosten anfallen. Pro Jahr sind das 1,5 geteilt durch 80 der Herstellungskosten, also etwa 1,9 Prozent. Die Formel gilt für das gesamte Gebäude.

Als Alternative nennen Berater eine Rücklage von rund einem Prozent des Kaufpreises pro Jahr oder von 8 bis 15 Euro pro Quadratmeter. Beide Regeln sind grobe Näherungen. Der Rechner zeigt Peterssche Formel und Kaufpreisregel nebeneinander.

Das Ergebnis hilft, das Hausgeld und die Kosten des Eigentums realistisch zu planen.

Ru¨cklage pro Jahr=Herstellungskostenje m2⋅1,5⋅Wohnfla¨che80\text{Rücklage pro Jahr} = \text{Herstellungskosten}\quad \text{je}\ \frac{m^{2} \cdot 1{,}5 \cdot \text{Wohnfläche}}{80}Vergleich: 1  %×Kaufpreis\text{Vergleich}:\ 1\,\,\% \times \text{Kaufpreis}

Beispiel: Bei 2.500 € Herstellungskosten je m² sind das 46,88 € pro m² und Jahr. Bei 90 m² ergibt sich eine Rücklage von 4.218,75 € pro Jahr oder 351,56 € pro Monat (3,91 € pro m²). Die Ein-Prozent-Regel ergäbe bei 300.000 € Kaufpreis 3.000 € im Jahr.

Wie Sie die Zahl einordnen

Die Peterssche Formel liefert eher hohe Werte. Bei Eigentumswohnungen gehört ein Teil des Gebäudes nicht zur Wohnung, sondern zum Gemeinschaftseigentum, an dem Sie nur mit Ihrem Anteil beteiligt sind. Außerdem beinhaltet sie nicht nur Reparaturen, sondern auch Modernisierung.

Das Alter der Immobilie spielt eine große Rolle. Neubauten brauchen in den ersten Jahren wenig, ältere Häuser deutlich mehr. Prüfen Sie bei einem Kauf das Protokoll der Eigentümerversammlung, die Höhe der Rücklage und geplante Sanierungen, denn eine zu niedrige Rücklage führt zu Sonderumlagen.

Für selbst genutztes Wohneigentum ist die Rücklage keine Pflicht. Für Vermieter sind Instandhaltungskosten Werbungskosten, die Rücklage selbst nicht. Erst bei Zahlung für Reparaturen entsteht der Steuervorteil.

Der Rechner liefert einen Richtwert. Die tatsächliche Höhe entscheidet die Eigentümerversammlung oder eine Bauzustandsprüfung.

Zusätzlich sollten Sie Sonderumlagen einplanen. Wird eine große Maßnahme wie Dach oder Heizung fällig und die Rücklage reicht nicht, wird das Geld per Umlage eingefordert. Eine ordentliche Rücklage senkt dieses Risiko. Beim Kauf einer Wohnung lohnt der Blick auf die Beschlusssammlung.

Tipps und typische Fehler

Rücklage planen.

  • Alter: Ältere Häuser brauchen mehr.
  • Protokolle: Rücklage und Sanierungen prüfen.
  • Sonderumlage: Droht bei zu geringer Rücklage.
  • Steuer: Absetzbar sind erst die Reparaturen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Nach der Peterschen Formel etwa 1,9 Prozent der Herstellungskosten pro Jahr, in der Praxis oft 1 Prozent des Kaufpreises.

Was ist die Peterssche Formel?

Eine Faustformel: In 80 Jahren fallen Instandhaltungskosten von 1,5 mal den Herstellungskosten an.

Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?

Nein, erst die tatsächlich bezahlten Reparaturen sind bei Vermietung Werbungskosten.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage pro m²?

Nach der Peterschen Formel bei 2.500 Euro Herstellungskosten rund 3,90 Euro pro m² und Monat.

Muss ich eine Rücklage bilden?

In Eigentümergemeinschaften ja, Hausbesitzer sollten freiwillig vorsorgen.

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