Haushalt & Energie

Mietkaution berechnen

Tragen Sie Nettokaltmiete und gewünschte Monatsmieten ein. Der Rechner zeigt die Kaution, die Ratenzahlung und die Zinsen bis zur Rückzahlung.

Ihre Mietkaution
Ohne Betriebs- und Heizkosten.
Gesetzlich höchstens drei Nettokaltmieten.
Zins auf dem Kautionskonto, aktuell oft 1 bis 3 Prozent.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Was bei der Mietkaution gilt

Nach § 551 BGB darf der Vermieter bei Wohnraum höchstens drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen. Betriebskostenvorauszahlungen zählen nicht mit. Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam. Sie dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten, die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einer Bank zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Das gilt auch, wenn Sie eine Barkaution zahlen. Vereinbaren Sie schriftlich, auf welches Konto die Kaution fließt.

Der Rechner zeigt die maximal zulässige Kaution, Ihre vereinbarte Höhe, die Höhe jeder der drei Raten und die Zinsen bis zum Mietende. So erkennen Sie, ob die geforderte Summe zulässig ist, und sehen, welchen Betrag Sie bei Auszug zurückerwarten können.

Kaution=Nettokaltmiete×Monate (ho¨chstens 3)\text{Kaution} = \text{Nettokaltmiete} \times \text{Monate}\,\left(\text{höchstens}\,3\right)Ru¨ckzahlung=Kaution×(1+Zinssatz)Jahre\text{Rückzahlung} = \text{Kaution} \times \left(1 + \text{Zinssatz}\right)^{\text{Jahre}}

Beispiel: Bei 800 Euro Nettokaltmiete und drei Monatsmieten beträgt die Kaution 2.400 Euro, also dreimal 800 Euro. Bei 2 Prozent Zinsen wächst sie in fünf Jahren auf 2.649,79 Euro. Die Zinsen betragen dann 249,79 Euro.

Rückzahlung, Alternativen und Grenzen

Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution eine angemessene Zeit behalten, um Forderungen zu prüfen, etwa Schäden oder offene Nebenkosten. Üblich sind drei bis sechs Monate. Vorsorglich einbehalten werden darf nur ein Betrag, der zur möglichen Forderung passt. Verzögert sich die Abrechnung, können Sie Rückzahlung verlangen und Verzugszinsen prüfen.

Statt einer Barkaution kommen Mietkautionsbürgschaft, Kautionsversicherung oder ein verpfändetes Sparbuch in Frage. Das spart die Einmalzahlung, kostet aber meist eine jährliche Gebühr. Ob der Vermieter diese Formen akzeptieren muss, regelt der Mietvertrag, ohne Zustimmung können Sie keine Form erzwingen.

Die Berechnung zinst jährlich auf und lässt Steuern auf die Zinsen außen vor. Zinsen aus der Kaution sind Kapitalerträge des Mieters und fallen unter den Sparerpauschbetrag. Für Gewerbemietverträge gilt die gesetzliche Grenze nicht, dort ist die Höhe frei vereinbar.

Praktisch wichtig ist auch das Übergabeprotokoll beim Einzug. Halten Sie vorhandene Mängel schriftlich und mit Fotos fest, damit der Vermieter sie später nicht von der Kaution abziehen kann. Beim Auszug hilft ein weiteres Protokoll, das beide Seiten unterschreiben. Normale Abnutzung durch das Wohnen darf nicht von der Kaution bezahlt werden, nur echte Schäden und offene Forderungen. Fordern Sie nach der Prüffrist die Abrechnung schriftlich an und setzen Sie notfalls eine Frist, bevor Sie rechtlichen Rat einholen.

Tipps und typische Fehler

Kaution sicher abwickeln.

  • Obergrenze: Höchstens drei Nettokaltmieten.
  • Kontoführung: Getrennte Anlage schriftlich vereinbaren.
  • Übergabeprotokoll: Zustand mit Fotos festhalten.
  • Rückforderung: Nach der Prüffrist schriftlich anmahnen.

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  • Mietkaution drei Monatsmieten
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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten ohne Betriebskosten.

Darf ich die Kaution in Raten zahlen?

Ja, in drei gleichen monatlichen Raten, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses.

Wem gehören die Zinsen der Kaution?

Dem Mieter. Sie erhöhen die Kaution und werden bei der Rückzahlung mit ausgezahlt.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach angemessener Prüffrist, meist drei bis sechs Monate nach Auszug, soweit keine Forderungen offen sind.

Zählen Nebenkosten zur Kaution?

Nein, Basis ist die Nettokaltmiete ohne Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen.

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