Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen
Ohne abweichende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Beschäftigung ab 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren: 2 Monate, ab 8 Jahren: 3 Monate, ab 10 Jahren: 4 Monate
ab 12 Jahren: 5 Monate, ab 15 Jahren: 6 Monate, ab 20 Jahren: 7 Monate (jeweils zum Monatsende)
Probezeit und Besonderheiten
In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist für beide Seiten zwei Wochen. Kürzere oder längere Fristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen. Für Arbeitnehmer darf der Vertrag keine längere Frist vorsehen als für den Arbeitgeber. Bei befristeten Verträgen, Schwerbehinderten, Schwangeren oder Betriebsräten gelten Sonderregeln. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dieser Rechner bietet eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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- Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit
Häufige Fragen
Wie lange ist die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. In der Probezeit sind es zwei Wochen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Sie beginnt bei vier Wochen und verlängert sich nach 2, 5, 8, 10, 12, 15 und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate zum Monatsende.
Was bedeutet Zugang der Kündigung?
Die Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem die andere Seite sie erhält und unter normalen Umständen lesen kann. Ab dann läuft die Frist.
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit bis auf sieben Monate (§ 622 BGB).
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen, wenn die Probezeit höchstens sechs Monate dauert.
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