Wann endet die Probezeit?
Die Probezeit gibt Arbeitgeber und Arbeitnehmer Zeit zu prüfen, ob sie zusammenpassen. Sie darf nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch höchstens sechs Monate dauern. Ob sie überhaupt vereinbart wird, regelt der Arbeitsvertrag. Meist beträgt sie drei bis sechs Monate. Der Rechner nimmt Ihr Eintrittsdatum und die vereinbarte Dauer und nennt den letzten Tag der Probezeit.
Die Frist endet am Tag vor dem entsprechenden Datum im letzten Monat. Wer am 1. Januar beginnt und sechs Monate Probezeit hat, ist bis zum 30. Juni in der Probezeit. Fehlt der Tag im Zielmonat, etwa beim 31., endet die Frist am Monatsletzten. So bestimmt es die gesetzliche Regel zur Berechnung von Fristen.
In der Probezeit gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, ohne Bindung an einen Termin. Die Kündigung muss der anderen Seite aber noch innerhalb der Probezeit zugehen. Der Rechner nennt dafür den letzten Tag und das früheste Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung am letzten Tag ausgesprochen wird.
Rechtliche Hinweise
Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und dem Empfänger zugehen, also in seinen Machtbereich gelangen. Es zählt nicht das Datum auf dem Schreiben, sondern der Zugang. Wer kurz vor Ende der Probezeit kündigen will, sollte das Schreiben rechtzeitig übergeben, etwa persönlich gegen Empfangsbestätigung. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag oder Feiertag, ändert das an der Frist nichts.
Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten im Betrieb und nur bei mehr als zehn Beschäftigten. Dennoch dürfen Kündigungen in der Probezeit nicht diskriminierend oder willkürlich sein, und besondere Gruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte sind geschützt. Bei Befristungen gelten eigene Regeln, die Probezeit muss im Verhältnis zur Dauer stehen.
Tarifverträge können kürzere oder längere Kündigungsfristen in der Probezeit vorsehen. Auch der Vertrag kann abweichen, etwa mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Lesen Sie in Ihrem Vertrag nach. Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen, die Sie im Kündigungsfristen-Rechner bestimmen.
Während der Probezeit haben Sie vollen Urlaubsanspruch, den Teilurlaub nach den ersten sechs Monaten aber nur anteilig. Auch die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Ein Arbeitszeugnis dürfen Sie bei Ende des Arbeitsverhältnisses verlangen.
Tipps und typische Fehler
Probezeit nutzen.
- Zugang: Kündigung muss rechtzeitig zugehen.
- Form: Schriftlich.
- Vertrag: Abweichungen prüfen.
- Zeugnis: Verlangen.
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Häufige Fragen
Wie lang darf die Probezeit sein?
Höchstens sechs Monate.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Muss die Kündigung innerhalb der Probezeit zugehen?
Ja, sie muss der anderen Seite innerhalb der Probezeit zugehen.
Wann gilt der Kündigungsschutz?
Das Kündigungsschutzgesetz greift nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
Muss die Kündigung schriftlich sein?
Ja, die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben.
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