Wie hoch fällt eine Abfindung aus?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nur in Ausnahmefällen. Meist wird sie verhandelt, etwa bei einem Aufhebungsvertrag, in einem Kündigungsschutzprozess oder bei einem Sozialplan. Als Orientierung dient die Regelabfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz: ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr.
Dabei zählt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten als volles Jahr. Wer acht Jahre und drei Monate im Betrieb ist, kommt auf acht Jahre, wer acht Jahre und sieben Monate beschäftigt war, auf neun. Als Gehalt gilt alles, was in einem Monat regelmäßig an Geld und Sachbezügen anfällt.
In der Praxis liegt der Faktor häufig zwischen 0,25 und 1,0. Niedrige Werte gelten, wenn die Kündigung rechtlich gut begründet ist, hohe Werte, wenn der Arbeitgeber ein Prozessrisiko sieht, etwa bei Formfehlern, fehlender Sozialauswahl oder Sonderkündigungsschutz.
So nutzen Sie die Spanne in der Verhandlung
Beginnen Sie die Verhandlung nicht bei der Regelabfindung, sondern darüber. Wer mit einem Faktor von 1,0 einsteigt, kann sich zum Faktor 0,5 bewegen und hat trotzdem etwas erreicht. Wer gleich bei 0,5 startet, landet am Ende oft darunter.
Argumente für einen höheren Faktor sind eine lange Betriebszugehörigkeit, ein höheres Lebensalter, schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Unterhaltspflichten, ein Schwerbehindertenstatus und ein erkennbar fehlerhaftes Verfahren. Prüfen Sie außerdem Resturlaub, Boni, Aktienoptionen und Freistellung, die sich zusätzlich verhandeln lassen.
Beachten Sie, dass die Abfindung steuerpflichtig ist, aber sozialversicherungsfrei. Mit der Fünftelregelung lässt sich die Steuer abmildern, und ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie sich vor der Unterschrift fachlich beraten. Die Berechnung ist eine Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Halten Sie Gespräche möglichst schriftlich fest und lassen Sie sich Zeit. Ein Angebot unter Zeitdruck ist selten das beste. Fragen Sie nach der Rechtsgrundlage, vergleichen Sie mit Kolleginnen und Kollegen in ähnlicher Lage und holen Sie bei größeren Summen eine kurze Einschätzung einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ein.
Tipps und typische Fehler
Abfindung verhandeln.
- Hoch einsteigen: Starten Sie über dem Faktor 0,5.
- Argumente sammeln: Alter, Dauer, Marktchancen, Verfahrensfehler.
- Zusatzposten: Urlaub, Bonus, Freistellung mitverhandeln.
- Steuer: Fünftelregelung prüfen.
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Häufige Fragen
Wie berechnet sich die Regelabfindung?
Mit einem halben Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, wobei mehr als sechs Monate auf ein volles Jahr aufgerundet werden.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Sozialplan oder wenn der Arbeitgeber sie nach § 1a KSchG anbietet. Meist wird sie verhandelt.
Welchen Faktor kann ich fordern?
Üblich sind 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter pro Jahr. Mit einer starken Rechtsposition sind auch mehr drin.
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Meist 0,25 bis 1,0 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr, als Regel 0,5.
Was ist § 1a KSchG?
Die Regelung zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung: ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
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