Warum die Betriebszugehörigkeit zählt
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt im Arbeitsrecht an vielen Stellen eine Rolle. Sie bestimmt die gesetzliche Kündigungsfrist, ist ein Kriterium bei der Sozialauswahl in einer betriebsbedingten Kündigung und dient als Grundlage für Abfindungen, die häufig mit einem halben Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr verhandelt werden. Auch Jubiläumszahlungen, Sonderurlaub oder tarifliche Stufen hängen oft an ihr.
Gezählt wird ab dem rechtlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses, nicht ab dem ersten tatsächlichen Arbeitstag. Zeiten einer Ausbildung im selben Betrieb zählen in der Regel mit, ebenso Zeiten bei einem früheren Inhaber, wenn der Betrieb übergegangen ist. Kurze Unterbrechungen können unter Umständen unschädlich sein, wenn ein enger sachlicher Zusammenhang besteht.
Der Rechner zählt volle Jahre, Monate und Tage vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag. Daraus ergibt sich die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber und das Datum, ab dem die nächste, längere Frist gilt. Außerdem zeigt er, ob die sechsmonatige Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes erfüllt ist.
Kündigungsfristen nach § 622 BGB
Die Grundkündigungsfrist beträgt für beide Seiten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses: nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate, nach acht Jahren auf drei, nach zehn auf vier, nach zwölf auf fünf, nach fünfzehn auf sechs und nach zwanzig Jahren auf sieben Monate, jeweils zum Monatsende.
Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt, an dem die Kündigung zugeht. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Zeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht mitzählen, diese Regel ist aber wegen Altersdiskriminierung unionsrechtswidrig und wird von den Gerichten nicht angewendet. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine verkürzte Frist von zwei Wochen.
Arbeits- und Tarifverträge dürfen längere Fristen vorsehen. Für Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber. Tarifverträge können auch kürzere Fristen festlegen. Prüfen Sie deshalb immer zuerst Ihren Vertrag. Die konkreten Daten, zu denen eine Kündigung frühestens wirkt, berechnet der Kündigungsfrist-Rechner.
Das Kündigungsschutzgesetz greift nach einer Wartezeit von sechs Monaten in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Beschäftigten. Danach braucht eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber einen Grund in der Person, im Verhalten oder im Betrieb. Eine mögliche Abfindung schätzt der Abfindungsrechner. Die Ergebnisse sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Fristen kennen.
- Vertrag: Zuerst prüfen.
- Zugang: Datum belegen.
- Stufen: Termine merken.
- Beratung: Bei Kündigung.
Weitere Rechner: Beruf & Arbeitszeit
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Betriebszugehörigkeit?
Vom Eintrittsdatum bis zum Stichtag in vollen Jahren, Monaten und Tagen; maßgeblich ist der rechtliche Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ab wann verlängert sich die Kündigungsfrist?
Für Kündigungen durch den Arbeitgeber ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit, in Stufen bis sieben Monate nach zwanzig Jahren.
Gilt die längere Frist auch, wenn ich selbst kündige?
Nach dem Gesetz nicht; für Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.
Zählt die Ausbildung zur Betriebszugehörigkeit?
In der Regel ja, wenn sich das Arbeitsverhältnis im selben Betrieb direkt an die Ausbildung anschließt.
Zählt Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit?
Ja, das Arbeitsverhältnis besteht während der Elternzeit fort und die Zeit wird mitgezählt.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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