Beruf & Arbeitszeit

Abfindungsrechner

Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen? Der Rechner nutzt die gängige Faustformel aus Bruttomonatsgehalt, Beschäftigungsjahren und einem Faktor und zeigt einen Richtwert für Verhandlungen.

Ihre Angaben
Angefangene Jahre mit mehr als sechs Monaten werden meist aufgerundet.
Der Faktor hängt von Ihrer Verhandlungsposition ab.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Die Faustformel für Abfindungen

Für die Höhe einer Abfindung gibt es keine feste gesetzliche Regel. In der Praxis hat sich eine Faustformel eingespielt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je besser Ihre Position, etwa bei einer wahrscheinlich unwirksamen Kündigung, desto höher kann der Faktor liegen.

Abfindung=Bruttomonatsgehalt×Bescha¨ftigungsjahre×Faktor (u¨blich 0,5)\text{Abfindung} = \text{Bruttomonatsgehalt} \times \text{Beschäftigungsjahre} \times \text{Faktor}\,\left(\text{üblich}\,0{,}5\right)

Beispiel: Bei 4.000 € brutto im Monat und 5 Jahren Beschäftigung ergibt die Faustformel mit Faktor 0,5 eine Abfindung von 4.000 × 5 × 0,5 = 10.000 €. Das entspricht 2,5 Bruttomonatsgehältern.

Steuern und Verhandlung

Eine Abfindung ist steuerpflichtig, aber frei von Sozialabgaben. Sie kann nach der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, die im Rahmen der Steuererklärung angewendet wird. Ein Anspruch auf Abfindung besteht gesetzlich nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem Sozialplan oder einem Angebot des Arbeitgebers nach § 1a KSchG. Die Höhe ist Verhandlungssache. Wichtig sind oft die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Betriebszugehörigkeit und Ihre Rechte aus dem Arbeitsvertrag. Lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder dem Betriebsrat beraten. Der Rechner liefert nur einen Richtwert.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abfindung nach der Faustformel?

Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei 3.500 € brutto und 10 Jahren sind das 17.500 €.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Nur in Ausnahmefällen, etwa durch Sozialplan, Tarif- oder Arbeitsvertrag oder ein Angebot des Arbeitgebers bei betriebsbedingter Kündigung. Sonst wird die Abfindung verhandelt.

Wird die Abfindung versteuert?

Ja, als Einkommen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Durch die Fünftelregelung kann die Steuer niedriger ausfallen als bei normalem Gehalt.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Nicht generell. Ein Anspruch besteht vor allem bei Sozialplan, Vertrag oder nach § 1a KSchG. Ansonsten wird sie verhandelt.

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