Was Brutto und Netto bedeuten
Das Bruttogehalt ist der Betrag, den der Arbeitgeber insgesamt für Ihre Arbeit zahlt, bevor etwas abgezogen wird. Das Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen auf Ihr Konto überwiesen wird. Der Unterschied beträgt bei Angestellten je nach Einkommen, Steuerklasse und Krankenkasse grob ein Fünftel bis zur Hälfte des Bruttos.
Die Abzüge lassen sich in zwei Gruppen teilen: Steuern, die an das Finanzamt gehen, und Sozialversicherungsbeiträge, die in Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fließen. Die Sozialbeiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber meist je zur Hälfte, die Steuern trägt allein der Arbeitnehmer.
Die Sozialversicherung im Überblick
Die Rentenversicherung kostet 18,6 Prozent des Bruttos, davon tragen Sie 9,3 Prozent. Die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 Prozent, Ihr Anteil beträgt 1,3 Prozent. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Satz von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent für Sie, dazu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, den sich ebenfalls beide Seiten teilen.
Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 Prozent, Ihr Anteil liegt bei 1,8 Prozent. Kinderlose über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, Eltern mit mehreren Kindern profitieren von Abschlägen. Alle diese Beiträge werden nur bis zu einer Obergrenze berechnet, der Beitragsbemessungsgrenze.
Für 2026 liegt sie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr) und in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den übersteigenden Teil keine Sozialbeiträge.
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 zahlen Sie keine Einkommensteuer, darüber steigt der Steuersatz schrittweise an. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst bei hohen Einkommen.
Der Solidaritätszuschlag wird nur noch von Besserverdienenden erhoben, für die große Mehrheit der Arbeitnehmer entfällt er. Die Kirchensteuer fällt an, wenn Sie Mitglied einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft sind. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Lohnsteuer.
Steuerklassen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Klasse 1 gilt für Ledige, Klasse 2 für Alleinerziehende, Klasse 3 und 5 für Verheiratete in Kombination, Klasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, Klasse 6 für weitere Beschäftigungen. Die Wahl ändert nur die monatliche Verteilung, die tatsächliche Jahressteuer wird in der Steuererklärung ausgeglichen.
Die Kombination 3 und 5 bringt dem besserverdienenden Partner mehr Netto im Monat, dem anderen weniger. Ob sich das lohnt, hängt vom Einkommensunterschied ab. Prüfen Sie es im Brutto-Netto-Rechner mit beiden Gehältern.
So rechnen Sie nach
Ermitteln Sie zuerst die Sozialbeiträge, indem Sie Ihr Brutto mit den Anteilen von zusammen etwa 20 Prozent multiplizieren. Ziehen Sie dann die Lohnsteuer ab, die der Rechner nach dem Tarif 2026 berechnet. Das Ergebnis ist Ihr geschätztes Netto. Die tatsächliche Abrechnung kann abweichen, etwa wegen Zusatzbeitrag, Freibeträgen, Dienstwagen, Firmenrente oder vermögenswirksamen Leistungen.
Ein Tipp: Mit einer Gehaltserhöhung steigt das Netto weniger als das Brutto, weil der Grenzsteuersatz höher liegt als der Durchschnittssatz. Wie viel von einer Erhöhung bei Ihnen ankommt, zeigt der Gehaltserhöhungs-Rechner.