Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So wird vom Brutto zum Netto gerechnet
Vom Bruttogehalt gehen zwei Arten von Abzügen ab: Steuern und Sozialabgaben. Die Sozialabgaben teilen sich Sie und Ihr Arbeitgeber etwa zur Hälfte. Sie zahlen 2026 in die Rentenversicherung 9,3 %, in die Arbeitslosenversicherung 1,3 %, in die Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags und in die Pflegeversicherung 1,8 % (Kinderlose ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 %). Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 101.400 € im Jahr für Renten- und Arbeitslosenversicherung, 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommensteuertarif 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 €. Vorher werden Werbungskosten-Pauschale, Sonderausgaben-Pauschale und ein Teil der Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Steuerklasse III nutzt das Splittingverfahren, Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Was der Rechner nicht erfasst
Die Rechnung ist eine Näherung. Nicht enthalten sind die Steuerklassen V und VI, Kinderfreibeträge, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, private Krankenversicherung, Zuschüsse des Arbeitgebers und Sachsen, wo der Pflegebeitrag anders aufgeteilt ist. Ihre Gehaltsabrechnung kann deshalb um einige Euro abweichen.
Tipps und typische Fehler
So holen Sie aus Ihrem Gehalt mehr heraus und lesen die Abrechnung richtig.
- Steuerklasse prüfen: Bei Ehepaaren kann die Kombination III und V oder IV mit Faktor die monatliche Auszahlung verändern. Die Jahressteuer hängt davon nicht ab.
- Zusatzbeitrag vergleichen: Krankenkassen erheben unterschiedliche Zusatzbeiträge. Ein Wechsel kann einige hundert Euro im Jahr sparen.
- Freibeträge eintragen lassen: Hohe Werbungskosten oder Fahrtkosten können Sie als Freibetrag eintragen lassen, dann steigt das Netto schon monatlich.
- Abrechnung kontrollieren: Vergleichen Sie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal und Zusatzbeitrag auf der Gehaltsabrechnung mit Ihren Angaben.
Beispiele: Brutto und Netto im Vergleich
So viel bleibt bei typischen Gehältern übrig. Gerechnet mit 12 Gehältern, ohne Kinder, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Steuerklasse III und IV gelten für Verheiratete, hier ohne Einkommen des Partners betrachtet.
| Brutto pro Monat | Netto Klasse I | Netto Klasse III | Netto Klasse IV | Abzüge Klasse I |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.769 € | 1.956 € | 1.769 € | 29,2 % |
| 3.000 € | 2.054 € | 2.312 € | 2.054 € | 31,5 % |
| 4.000 € | 2.606 € | 2.928 € | 2.606 € | 34,9 % |
| 5.000 € | 3.130 € | 3.511 € | 3.130 € | 37,4 % |
| 6.000 € | 3.642 € | 4.095 € | 3.642 € | 39,3 % |
| 8.000 € | 4.680 € | 5.349 € | 4.680 € | 41,5 % |
Wie die Steuer entsteht, zeigt der Tarif der Einkommensteuer; ob Kirchensteuer oder Soli ins Gewicht fallen, rechnen Sie einzeln nach. Einkommensteuer nach Tarif berechnen, Kirchensteuer einzeln ausrechnen oder was eine Gehaltserhöhung netto bringt.
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Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von 4.000 Euro brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und Kirchensteuer sind es 2026 rund 2.605 € im Monat.
Welche Abzüge gibt es vom Bruttogehalt?
Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Warum weicht meine Gehaltsabrechnung ab?
Der Rechner rechnet mit Pauschalen und auf Jahresbasis. Freibeträge, Kinderfreibeträge, Zusatzbeitrag und Besonderheiten des Arbeitgebers können zu Abweichungen führen.
Welche Abzüge gibt es vom Brutto?
Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer sowie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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