Beruf & Arbeitszeit

Krankenversicherungsbeitrag 2026 berechnen

Wie viel zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber für die Kranken- und Pflegeversicherung? Tragen Sie Bruttogehalt, Zusatzbeitrag und Kinderzahl ein. Der Rechner zeigt beide Anteile für 2026.

Ihre Angaben
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %. Den Satz Ihrer Kasse finden Sie auf deren Website.
Kinderlose zahlen einen Zuschlag in der Pflegeversicherung, ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

So setzt sich der Beitrag zusammen

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 14,6 % des Bruttogehalts, hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beides je zur Hälfte. Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Auch sie wird geteilt, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen allerdings 0,6 Prozentpunkte mehr. Ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum fünften. Berechnet wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Krankenversicherung=Brutto×(7,3  %+Zusatzbeitrag2)\text{Krankenversicherung} = \text{Brutto} \times \left(7{,}3\,\,\% + \frac{\text{Zusatzbeitrag}}{2}\right)Pflegeversicherung=Brutto×(1,8  %+Zuschla¨ge oder Abschla¨ge)\text{Pflegeversicherung} = \text{Brutto} \times \left(1{,}8\,\,\% + \text{Zuschläge oder Abschläge}\right)

Beispiel: Bei 4.000 € brutto, 2,9 % Zusatzbeitrag und ohne Kinder zahlen Sie 350 € für die Krankenversicherung und 96 € für die Pflegeversicherung, zusammen 446 €. Der Arbeitgeber trägt weitere 422 €.

Was Sie beeinflussen können

Den allgemeinen Satz bestimmt das Gesetz, den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen, wenn eine andere Kasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag verlangt. Für Beamte, Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten andere Regeln.

Tipps und typische Fehler

Der Beitrag ist gesetzlich geregelt, aber nicht jede Kasse kostet gleich viel.

  • Zusatzbeitrag vergleichen: Die Kassen setzen ihn selbst fest. Ein Wechsel kann einige Hundert Euro im Jahr sparen, die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate.
  • Leistungen prüfen: Satzungsleistungen wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Bonusprogramme unterscheiden sich stark.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Wer über 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt für den Rest keinen Beitrag.
  • Familienversicherung: Kinder und nicht berufstätige Partner sind unter Bedingungen beitragsfrei mitversichert.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag 2026?

Der allgemeine Satz beträgt 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

Bis zu welchem Gehalt wird der Beitrag berechnet?

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr, also 5.812,50 € im Monat. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.

Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?

Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit mehreren Kindern sinkt der Beitrag dagegen.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?

14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag?

3,6 %, wobei Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen.

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