Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
So setzt sich der Beitrag zusammen
Die gesetzliche Krankenversicherung kostet 14,6 % des Bruttogehalts, hinzu kommt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beides je zur Hälfte. Die Pflegeversicherung beträgt 3,6 %. Auch sie wird geteilt, Kinderlose ab 23 Jahren zahlen allerdings 0,6 Prozentpunkte mehr. Ab dem zweiten Kind sinkt der Arbeitnehmeranteil um 0,25 Prozentpunkte je Kind bis zum fünften. Berechnet wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
Was Sie beeinflussen können
Den allgemeinen Satz bestimmt das Gesetz, den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Ein Kassenwechsel kann sich lohnen, wenn eine andere Kasse einen niedrigeren Zusatzbeitrag verlangt. Für Beamte, Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten andere Regeln.
Tipps und typische Fehler
Der Beitrag ist gesetzlich geregelt, aber nicht jede Kasse kostet gleich viel.
- Zusatzbeitrag vergleichen: Die Kassen setzen ihn selbst fest. Ein Wechsel kann einige Hundert Euro im Jahr sparen, die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate.
- Leistungen prüfen: Satzungsleistungen wie Zahnreinigung, Osteopathie oder Bonusprogramme unterscheiden sich stark.
- Beitragsbemessungsgrenze: Wer über 5.812,50 € im Monat verdient, zahlt für den Rest keinen Beitrag.
- Familienversicherung: Kinder und nicht berufstätige Partner sind unter Bedingungen beitragsfrei mitversichert.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag 2026?
Der allgemeine Satz beträgt 14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.
Bis zu welchem Gehalt wird der Beitrag berechnet?
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr, also 5.812,50 € im Monat. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
Warum zahlen Kinderlose mehr Pflegeversicherung?
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Mit mehreren Kindern sinkt der Beitrag dagegen.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026?
14,6 % plus durchschnittlich 2,9 % Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wie hoch ist der Pflegeversicherungsbeitrag?
3,6 %, wobei Kinderlose ab 23 Jahren 0,6 Prozentpunkte mehr zahlen.
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