Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wann Angestellte in die PKV wechseln dürfen
Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Diese Versicherungspflichtgrenze steht in § 6 Abs. 6 SGB V und wird jedes Jahr angepasst. 2026 liegt sie bei 77.400 Euro. Für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen hohen Einkommens privat versichert waren, gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören das Grundgehalt mal zwölf, feste Zulagen und Sonderzahlungen, die mit hinreichender Sicherheit jedes Jahr gezahlt werden, etwa ein vertraglich zugesagtes Weihnachtsgeld. Nicht mitgerechnet werden Überstundenvergütungen, ungewisse Boni, Familienzuschläge und einmalige Prämien. Maßgeblich ist eine vorausschauende Betrachtung für die nächsten zwölf Monate.
Bei einer neuen Beschäftigung entscheidet das Entgelt zu Beginn: Liegt es über der Grenze, ist die Beschäftigung sofort versicherungsfrei. In einer laufenden Beschäftigung endet die Versicherungspflicht dagegen erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wird, und nur, wenn das Entgelt auch die Grenze des Folgejahres übersteigt.
Den Wechsel gut überlegen
Wer die Grenze überschreitet, wird nicht automatisch privat versichert. Die Krankenkasse informiert über das Ende der Versicherungspflicht, und Sie können als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wer nichts unternimmt, bleibt in der Regel freiwillig versichert. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine Entscheidung für viele Jahre, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist später nur eingeschränkt möglich, ab 55 Jahren meist gar nicht mehr.
Achten Sie auf die Anpassung der Grenze. Steigt sie zum Jahreswechsel stärker als Ihr Gehalt, kann die Versicherungspflicht wieder eintreten. Für 2027 sieht der Referentenentwurf eine deutliche Erhöhung vor. Deshalb fragt der Rechner die Grenze des Folgejahres getrennt ab. Tragen Sie die endgültigen Werte ein, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.
Bei Gehaltsänderungen im laufenden Jahr wird das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ab dem Monat der Änderung neu vorausschauend berechnet. Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann dazu führen, dass die Grenze unterschritten wird und die Versicherungspflicht wieder beginnt. Unter Umständen ist dann eine Befreiung möglich.
Die Prüfung übernimmt der Arbeitgeber, verbindlich entscheidet die Krankenkasse. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Vergleichen Sie vor einem Wechsel die Beiträge über die gesamte Lebenszeit, auch im Alter und mit Familie.
Tipps und typische Fehler
Wechsel prüfen.
- Regelmäßig: Nur sichere Zahlungen.
- Folgejahr: Grenze beachten.
- Freiwillig: Bleiben möglich.
- Langfristig: Beiträge im Alter.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2026?
Allgemein 77.400 Euro im Jahr, die besondere Grenze liegt bei 69.750 Euro.
Zählen Überstunden zum Jahresarbeitsentgelt?
Nein, nur regelmäßige und sicher zu erwartende Zahlungen werden berücksichtigt.
Ab wann bin ich bei laufender Beschäftigung versicherungsfrei?
Ab dem 1. Januar nach dem Jahr der Überschreitung, wenn auch die neue Grenze überschritten wird.
Zählt das Weihnachtsgeld zur JAEG?
Ja, wenn es vertraglich zugesagt oder regelmäßig gezahlt wird.
Gilt die besondere JAEG auch für mich?
Nur, wenn Sie am 31.12.2002 wegen hohen Einkommens privat versichert waren.
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