Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Der gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €. Für die Umrechnung auf den Monat wird mit 52 Wochen geteilt durch 12 Monate gerechnet, das sind 4,33 Wochen. Bei einer 40-Stunden-Woche liegt der Mindestverdienst damit bei rund 2.409 € brutto im Monat.
Mindestverdienst pro Monat = Mindestlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet
Ausnahmen und Kontrolle
Der Mindestlohn gilt für fast alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende und Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Wer weniger bekommt, kann die Differenz verlangen. Die Zollverwaltung kontrolliert die Einhaltung.
Tipps und typische Fehler
Wer wissen will, ob der Lohn stimmt, rechnet von der Stundenzahl her.
- Stunden aufschreiben: Halten Sie Arbeitszeiten fest, damit Sie Differenzen belegen können.
- Minijob-Grenze beachten: Mit steigendem Mindestlohn sinken die möglichen Stunden im Minijob.
- Überstunden: Auch sie müssen mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden.
- Anspruch verjährt: Nachforderungen sollten Sie rasch stellen, Ausschlussfristen im Vertrag beachten.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 € brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 €.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat, das entspricht dem Mindestlohn mal 130 Stunden geteilt durch 3, aufgerundet.
Wer bekommt keinen Mindestlohn?
Auszubildende, Minderjährige ohne Berufsausbildung, bestimmte Praktikanten und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Wie hoch ist der Mindestlohn?
13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze?
603 € im Monat im Jahr 2026.
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