Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
So teilen sich Beihilfe und Versicherung die Kosten
Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten. Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen. Den übrigen Teil sichern die meisten Beamten über eine private Krankenversicherung ab, die genau diese Lücke schließt. Man spricht von Restkostenversicherung oder beihilfekonformem Tarif.
Wie hoch der Beihilfesatz ist, hängt vom Personenkreis ab. Nach der Bundesbeihilfeverordnung erhalten aktive Beamte 50 Prozent, bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent. Versorgungsempfänger sowie Ehe- und Lebenspartner erhalten 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen und Regeln. Deshalb können Sie im Rechner einen eigenen Satz eintragen.
Der Rechner ermittelt aus den Krankheitskosten den beihilfefähigen Teil, berechnet die Erstattung der Beihilfe und den Anteil der Restkostenversicherung. Was weder beihilfefähig noch versichert ist, tragen Sie selbst. Zusammen mit dem Jahresbeitrag der Versicherung ergibt sich Ihre tatsächliche Belastung im Jahr.
Was Sie bei Beihilfe und Restkostenversicherung beachten sollten
Ändert sich der Beihilfesatz, muss der Versicherungsschutz angepasst werden. Das geschieht etwa, wenn das zweite Kind berücksichtigt wird, wenn Kinder aus dem Familienzuschlag herausfallen oder beim Eintritt in den Ruhestand. Steigt der Beihilfesatz, sinkt der Versicherungsbedarf, und Sie sollten den Tarif reduzieren. Sinkt er, muss der Tarif aufgestockt werden. Achten Sie auf die Fristen für eine Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung.
Nicht alle Kosten sind beihilfefähig. Begrenzungen gibt es etwa bei Wahlleistungen im Krankenhaus, bei Zahnersatz, Brillen oder bestimmten Heilmitteln. Manche Länder ziehen zudem eine Kostendämpfungspauschale oder einen Selbstbehalt ab. Diese Beträge tragen Sie selbst, sofern Ihre Versicherung keinen Ergänzungstarif enthält.
Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt. Sammeln Sie Rechnungen und reichen Sie sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein, die je nach Dienstherr unterschiedlich lang ist. Viele Beihilfestellen und Versicherer bieten inzwischen Apps zum Einreichen der Belege an.
Die Angaben sind Rechenwerte zur Orientierung. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn und Ihr Versicherungsvertrag. Der Rechner ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Für die spätere Versorgung hilft der Beamtenpension-Rechner, für den Vergleich der Systeme der PKV-GKV-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Absicherung abstimmen.
- Satz: Dienstherr prüfen.
- Anpassung: Fristen beachten.
- Fristen: Anträge rechtzeitig.
- Lücken: Ergänzungstarif.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist der Beihilfesatz für Beamte?
Nach Bundesrecht 50 Prozent für aktive Beamte, 70 Prozent mit zwei oder mehr Kindern und im Ruhestand, 80 Prozent für Kinder.
Was ist eine Restkostenversicherung?
Eine private Krankenversicherung, die den Anteil abdeckt, den die Beihilfe nicht erstattet.
Gelten in allen Bundesländern dieselben Sätze?
Nein, die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Regeln.
Wann steigt der Beihilfesatz?
Etwa mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind oder beim Eintritt in den Ruhestand.
Muss ich die Versicherung anpassen?
Ja, ändert sich der Beihilfesatz, sollte der Tarif angepasst werden.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag, die Gesetze und die Auskunft der zuständigen Stelle (zum Beispiel Arbeitsagentur, Krankenkasse oder Rentenversicherung).
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