Steuern & Selbstständigkeit

Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzen

Tragen Sie Ihre Jahresbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Erstattungen und weitere Versicherungen ein. Der Rechner ermittelt den abziehbaren Betrag und schätzt die Steuerersparnis.

Ihre Beiträge pro Jahr
Inklusive Zusatzbeitrag; bei Privatversicherten der Basistarif-Anteil.
Mindern die abziehbaren Beiträge.
Für Arbeitnehmer; Selbstzahler höher. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Welche Beiträge zur Krankenversicherung zählen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Für die Basisabsicherung, also das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung, gilt ein unbegrenzter Abzug. Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnzusatztarife zählen dagegen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die nur bis zu einem Höchstbetrag wirken.

Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld müssen ihren Beitrag zur Krankenversicherung um vier Prozent kürzen, weil das Krankengeld über die Basisabsicherung hinausgeht. Beitragsrückerstattungen der Kasse mindern den abziehbaren Betrag. Bonuszahlungen für Gesundheitsprogramme können je nach Ausgestaltung anders behandelt werden; im Zweifel tragen Sie sie hier ein.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt für Arbeitnehmer und Beamte niedriger als für Selbstständige, die ihre Krankenversicherung allein tragen. Beide Werte haben sich seit Jahren nicht verändert, könnten aber angepasst werden. Deshalb ist der Höchstbetrag als Eingabe angelegt; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand für Ihr Steuerjahr.

Abziehbar=max (Basisbeitra¨ge; min (Basisbeitra¨ge+sonstige Vorsorge; Ho¨chstbetrag)) , Basisbeitra¨ge=KV×(1−4  % bei Krankengeld)+PV−Erstattungen\text{Abziehbar} = \text{max}\,\left(\text{Basisbeiträge};\ \text{min}\,\left(\text{Basisbeiträge} + \text{sonstige Vorsorge};\ \text{Höchstbetrag}\right)\right)\,{,}\ \text{Basisbeiträge} = \text{KV} \times \left(1 - 4\,\,\%\,\text{bei Krankengeld}\right) + \text{PV} - \text{Erstattungen}

Beispiel: 4.000 Euro Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch, 900 Euro Pflegeversicherung, 600 Euro sonstige Vorsorge, Höchstbetrag 1.900 Euro: Kürzung 160 Euro, Basisbeiträge 4.740 Euro. Weil diese bereits über dem Höchstbetrag liegen, bleiben die 600 Euro sonstige Vorsorge ohne Wirkung. Abziehbar sind 4.740 Euro, bei 30 Prozent Grenzsteuersatz entspricht das rund 1.422 Euro Steuerersparnis.

Warum Zusatzversicherungen oft nichts bringen

Das Beispiel zeigt einen Effekt, der viele überrascht: Bei den meisten Arbeitnehmern übersteigen schon die Basisbeiträge den Höchstbetrag. Dann wird die Basis voll angesetzt, aber für Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherungen bleibt kein Raum mehr. Sie in die Steuererklärung einzutragen schadet nicht, bringt aber keine Ersparnis.

Anders bei Geringverdienern, Studierenden oder Rentnern mit niedrigen Beiträgen. Dort liegt die Basis oft unter dem Höchstbetrag, und die sonstigen Vorsorgeaufwendungen füllen den Rest auf. Der Rechner zeigt in der Zeile mit der wirksamen sonstigen Vorsorge, wie viel davon tatsächlich zählt.

Privat Versicherte sollten auf die Bescheinigung ihres Versicherers achten. Dort ist der Anteil für die Basisabsicherung gesondert ausgewiesen. Nur dieser Anteil gehört in das Feld für Krankenversicherungsbeiträge, Wahlleistungen gehören zur sonstigen Vorsorge. Vorauszahlungen für künftige Jahre sind nur in begrenztem Umfang im Zahlungsjahr abziehbar.

Die geschätzte Ersparnis berücksichtigt weder Solidaritätszuschlag noch Kirchensteuer und gilt nur, wenn Ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Für die gesamte Rechnung bis zum zu versteuernden Einkommen können Sie das Ergebnis in den zvE-Rechner übernehmen.

Tipps und typische Fehler

Beiträge prüfen.

  • Basis: Voll absetzbar.
  • Krankengeld: 4 % weniger.
  • Erstattungen: Abziehen.
  • Zusatztarife: Oft ohne Wirkung.

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Häufige Fragen

Kann ich die gesamte Krankenversicherung absetzen?

Die Basisabsicherung ja, Wahlleistungen nur im Rahmen des Höchstbetrags für sonstige Vorsorge.

Warum werden vier Prozent abgezogen?

Der Anteil für den Krankengeldanspruch gilt nicht als Basisabsicherung.

Mindern Beitragsrückerstattungen den Abzug?

Ja, erstattete Beiträge werden von den abziehbaren Beiträgen abgezogen.

Wo trage ich Krankenversicherungsbeiträge ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand, getrennt nach gesetzlicher und privater Versicherung.

Kann ich Beiträge für Kinder absetzen?

Ja, wenn Sie die Beiträge für ein Kind mit Kindergeldanspruch tragen.

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