Steuern & Selbstständigkeit

Steuerermäßigung nach § 35a berechnen

Tragen Sie die Kosten für einen Minijob im Haushalt, für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerker ein. Der Rechner zeigt die Ermäßigung je Bereich und insgesamt.

Kosten im Jahr
Lohn und Abgaben im Haushaltsscheckverfahren.
Zum Beispiel Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Pflege; nur Arbeitskosten.
Ohne Material, laut Rechnung.
0, wenn unbekannt; die Ermäßigung wirkt höchstens bis zu dieser Höhe.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Drei Töpfe, je 20 Prozent

Wer Dienstleistungen im eigenen Haushalt bezahlt, kann nach § 35a EStG einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Anders als Werbungskosten oder Sonderausgaben mindert diese Ermäßigung nicht das Einkommen, sondern die Steuer selbst. 20 Prozent der Arbeitskosten werden abgezogen, unabhängig vom persönlichen Steuersatz.

Es gibt drei getrennte Bereiche mit eigenen Höchstbeträgen. Für einen Minijob im Privathaushalt sind höchstens 510 Euro im Jahr möglich. Für haushaltsnahe Dienstleistungen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Haushalt sowie Pflege- und Betreuungsleistungen gilt ein Höchstbetrag von 4.000 Euro, entsprechend 20.000 Euro Kosten. Für Handwerkerleistungen gibt es höchstens 1.200 Euro, das sind 6.000 Euro Arbeitskosten.

Der Rechner berechnet jeden Bereich getrennt, begrenzt ihn auf den Höchstbetrag und zeigt, wie viel Spielraum noch bleibt. Wenn Sie Ihre voraussichtliche Einkommensteuer eintragen, sehen Sie außerdem, ob die Ermäßigung vollständig wirkt. Was über die Steuer hinausgeht, verfällt und kann nicht vorgetragen werden.

Erma¨ßigung=min (20  %×Minijob; 510 €)+min (20  %×Dienstleistungen; 4.000 €)+min (20  %×Handwerkerarbeitskosten; 1.200 €)\text{Ermäßigung} = \text{min}\,\left(20\,\,\% \times \text{Minijob};\ 510\,€\right) + \text{min}\,\left(20\,\,\% \times \text{Dienstleistungen};\ 4.000\,€\right) + \text{min}\,\left(20\,\,\% \times \text{Handwerkerarbeitskosten};\ 1.200\,€\right)

Beispiel: 3.000 Euro Kosten für eine Haushaltshilfe im Minijob, 2.000 Euro für Gartenpflege und Fensterreinigung durch eine Firma und 3.000 Euro Arbeitskosten für einen Malerbetrieb: Für den Minijob gibt es 600 Euro, gedeckelt auf 510 Euro, für die Dienstleistungen 400 Euro und für die Handwerker 600 Euro. Zusammen mindert das die Einkommensteuer um 1.510 Euro. Für Handwerker bleibt noch Spielraum für 3.000 Euro Arbeitskosten.

Voraussetzungen und Tipps

Begünstigt sind nur Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Material. Die Rechnung sollte diese Anteile getrennt ausweisen; eine prozentuale Aufteilung ist zulässig, wenn sie nachvollziehbar ist. Bezahlt werden muss per Überweisung auf das Konto des Dienstleisters. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Die Leistungen müssen im Haushalt erbracht werden, also in der Wohnung oder auf dem dazugehörigen Grundstück. Auch Mieter profitieren: Anteile für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Schornsteinfeger lassen sich der Nebenkostenabrechnung entnehmen. Neubaumaßnahmen und öffentlich geförderte Maßnahmen, etwa über zinsverbilligte Darlehen, sind ausgeschlossen.

Für energetische Sanierungen am selbst genutzten Wohneigentum gibt es eine eigene Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Dieselben Kosten können nicht doppelt begünstigt werden. Auch Kosten, die als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, scheiden für § 35a aus.

Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Steuerberatung. Verteilen Sie größere Handwerkerarbeiten nach Möglichkeit auf zwei Jahre, wenn der Höchstbetrag sonst überschritten würde; maßgeblich ist das Jahr der Zahlung. Eine reine Betrachtung der Handwerkerkosten bietet der Handwerkerleistungen-Rechner, die gesamte Erstattung der Steuererstattungs-Rechner.

Tipps und typische Fehler

Ermäßigung sichern.

  • Rechnung: Arbeitskosten ausweisen lassen.
  • Überweisen: Nie bar zahlen.
  • Nebenkosten: Anteile übernehmen.
  • Verteilen: Über zwei Jahre planen.

Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro Steuerermäßigung im Jahr.

Kann ich Handwerker und Dienstleistungen kombinieren?

Ja, die Höchstbeträge gelten getrennt und können nebeneinander genutzt werden.

Werden Barzahlungen anerkannt?

Nein, die Zahlung muss unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Ja, die Anteile aus der Nebenkostenabrechnung, etwa für Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege.

Zählt der Schornsteinfeger?

Ja, seine Arbeitskosten gehören zu den Handwerkerleistungen.

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