Steuern & Selbstständigkeit

Behinderten-Pauschbetrag berechnen

Wählen Sie den Grad der Behinderung und das Merkzeichen aus Ihrem Ausweis oder Bescheid. Der Rechner zeigt den Pauschbetrag, die Fahrtkostenpauschale und die Steuerersparnis.

Ihr Bescheid
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Pauschbeträge seit 2021

Menschen mit Behinderung haben typischerweise höhere laufende Ausgaben, etwa für Pflege, Hilfsmittel oder einen erhöhten Wäschebedarf. Statt diese Kosten einzeln nachzuweisen, können sie nach § 33b EStG einen Pauschbetrag geltend machen. Er mindert das zu versteuernde Einkommen und wird ohne zumutbare Belastung berücksichtigt.

Seit 2021 gibt es den Pauschbetrag schon ab einem Grad der Behinderung von 20, und die Beträge wurden verdoppelt. Sie reichen von 384 Euro bei GdB 20 bis 2.840 Euro bei GdB 100. Menschen mit den Merkzeichen H für hilflos, Bl für blind oder TBl für taubblind erhalten unabhängig vom GdB 7.400 Euro. Weitere Nachweise wie eine dauernde Einbuße der Beweglichkeit sind bei geringem GdB nicht mehr nötig.

Zusätzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie beträgt 900 Euro bei einem GdB von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit Merkzeichen G und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Diese Pauschale zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen und wird um die zumutbare Belastung gekürzt.

Pauschbetrag nach GdB: 20: 384 € , 30: 620 € , 40: 860 € , 50: 1.140 € , 60: 1.440 € , 70: 1.780 € , 80: 2.120 € , 90: 2.460 € , 100: 2.840 €; H , Bl , TBl: 7.400 €\text{Pauschbetrag nach GdB}:\ 20:\ 384\,€\,{,}\ 30:\ 620\,€\,{,}\ 40:\ 860\,€\,{,}\ 50:\ 1.140\,€\,{,}\ 60:\ 1.440\,€\,{,}\ 70:\ 1.780\,€\,{,}\ 80:\ 2.120\,€\,{,}\ 90:\ 2.460\,€\,{,}\ 100:\ 2.840\,€;\ H\,{,}\ \text{Bl}\,{,}\ \text{TBl}:\ 7.400\,€

Beispiel: Grad der Behinderung 50, kein Merkzeichen, Grenzsteuersatz 30 Prozent: Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt 1.140 Euro, die Steuer sinkt dadurch um etwa 342 Euro im Jahr. Eine Fahrtkostenpauschale gibt es bei diesem GdB nicht. Bei GdB 100 mit Merkzeichen H wären es 7.400 Euro Pauschbetrag und 4.500 Euro Fahrtkostenpauschale.

Übertragung und Nachweise

Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, für das Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, können Sie ihn auf sich übertragen lassen, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt. Bei getrennt lebenden Eltern wird er in der Regel hälftig aufgeteilt; auf gemeinsamen Antrag ist eine andere Aufteilung möglich.

Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis oder bei einem GdB unter 50 der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts. Seit 2021 übermitteln die Behörden die Daten zunehmend elektronisch an das Finanzamt. Der Pauschbetrag gilt rückwirkend für alle Jahre, für die der GdB festgestellt wurde, sofern die Steuerbescheide noch änderbar sind.

Der Pauschbetrag deckt die typischen laufenden Kosten ab. Daneben können Sie besondere Kosten zusätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, zum Beispiel Krankheitskosten, Kuren oder einen behindertengerechten Umbau. Für diese gilt die zumutbare Belastung, die der Rechner zur zumutbaren Belastung zeigt.

Die Rechnung schätzt die Ersparnis mit Ihrem Grenzsteuersatz und ist keine Steuerberatung. Bei Fragen zur Feststellung des GdB hilft das Versorgungsamt, bei gesundheitlichen Fragen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Pflegen Sie einen Angehörigen, kann zusätzlich der Pflege-Pauschbetrag in Frage kommen.

Tipps und typische Fehler

Pauschbetrag nutzen.

  • Bescheid: Beim Versorgungsamt beantragen.
  • Rückwirkend: Alte Bescheide prüfen.
  • Übertragung: Bei Kindern möglich.
  • Fahrten: Pauschale zusätzlich.

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Häufige Fragen

Ab welchem GdB gibt es einen Pauschbetrag?

Seit 2021 ab einem Grad der Behinderung von 20, mit 384 Euro im Jahr.

Wie hoch ist der Pauschbetrag bei Merkzeichen H?

7.400 Euro, unabhängig vom Grad der Behinderung, ebenso bei Bl und TBl.

Wird der Pauschbetrag um die zumutbare Belastung gekürzt?

Nein, der Pauschbetrag nicht. Die Fahrtkostenpauschale dagegen schon.

Gilt der Pauschbetrag rückwirkend?

Ja, für alle Jahre ab Feststellung des GdB, soweit die Steuerbescheide noch geändert werden können.

Kann ich den Pauschbetrag meines Kindes übertragen?

Ja, wenn das Kind ihn nicht selbst in Anspruch nimmt.

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