Steuern & Selbstständigkeit

Abziehbare Altersvorsorgeaufwendungen berechnen

Tragen Sie Ihre Rentenversicherungsbeiträge, den Arbeitgeberanteil und private Basisrentenbeiträge ein. Der Rechner kappt am Höchstbetrag und zieht den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Beiträge pro Jahr
Laut Lohnsteuerbescheinigung.
Steuerfreier Anteil; Selbstständige: 0.
Auch freiwillige Beiträge, Versorgungswerk.
Ändert sich jährlich, Stand prüfen.
Etwa für Beamte oder Gesellschafter-Geschäftsführer.
Seit 2023 voll abziehbar; für ältere Jahre anpassen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Altersvorsorge in der Steuererklärung

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur Basisrente gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Sie sind als Sonderausgaben abziehbar, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag, der an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Weil sich die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr ändert, ändert sich auch dieser Höchstbetrag.

Bei Arbeitnehmern zählt der Arbeitgeberanteil zunächst zu den Beiträgen, wird aber danach wieder abgezogen, weil er bereits steuerfrei gezahlt wurde. Wirklich steuermindernd wirkt am Ende der eigene Anteil und alles, was Sie zusätzlich in eine Basisrente einzahlen. Genau diesen Betrag zeigt der Rechner als Ergebnis an.

Der voreingestellte Höchstbetrag ist ein plausibler Wert für 2026 und als Eingabe angelegt. Bitte prüfen Sie den Stand für das jeweilige Steuerjahr. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag. Für Personen ohne eigene Beiträge zur Rentenversicherung, etwa Beamte, wird er um einen fiktiven Beitrag gekürzt.

Abziehbar=min (AN-Anteil+AG-Anteil+Basisrente; Ho¨chstbetrag×Personen−Ku¨rzung)×Quote−AG-Anteil\text{Abziehbar} = \text{min}\,\left(\text{AN-Anteil} + \text{AG-Anteil} + \text{Basisrente};\ \text{Höchstbetrag} \times \text{Personen} - \text{Kürzung}\right) \times \text{Quote} - \text{AG-Anteil}

Beispiel: Arbeitnehmeranteil 4.650 Euro, Arbeitgeberanteil 4.650 Euro, Basisrente 3.000 Euro, Höchstbetrag 30.826 Euro, Einzelveranlagung: Summe 12.300 Euro, Höchstbetrag nicht erreicht, abzüglich Arbeitgeberanteil bleiben 7.650 Euro abziehbar. Bis zum Höchstbetrag bleiben 18.526 Euro Spielraum.

Spielraum für zusätzliche Vorsorge nutzen

Die Zeile mit dem noch nutzbaren Spielraum zeigt, wie viel Sie zusätzlich in eine Basisrente einzahlen könnten, bevor der Höchstbetrag greift. Für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Gehalt ist dieser Spielraum meist groß. Bei Selbstständigen ohne Pflichtversicherung entfällt der Arbeitgeberanteil, sodass die eigenen Beiträge vollständig zählen.

Wie viel Steuer ein zusätzlicher Beitrag spart, hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 35 Prozent kostet ein Beitrag von 1.000 Euro netto nur rund 650 Euro. Dafür sind die späteren Renten steuerpflichtig. Ob sich das lohnt, zeigen der Basisrente-Rechner und der Rentenbesteuerung-Rechner im Zusammenspiel.

Riester-Beiträge sind keine Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Sinn, sondern haben einen eigenen Sonderausgabenabzug. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit eigener Grenze; dafür gibt es den Rechner für absetzbare Krankenversicherung. Tragen Sie diese Beträge hier nicht ein.

Die Rechnung ist eine vereinfachte Darstellung und keine Steuer- oder Anlageberatung. Ob eine Basisrente zu Ihrer Situation passt, hängt von Einkommen, Alter, Flexibilitätsbedarf und Ihrer übrigen Vorsorge ab. Lassen Sie sich im Zweifel unabhängig beraten und prüfen Sie die Höchstbeträge im Steuerjahr der Erklärung.

Tipps und typische Fehler

Vorsorge absetzen.

  • Bescheinigung: Prüfen.
  • Spielraum: Nutzen.
  • Höchstbetrag: Jährlich neu.
  • Rente: Später steuerpflichtig.

Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit

Häufige Fragen

Welche Beiträge zählen zur Altersvorsorge?

Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, landwirtschaftliche Alterskasse und Basisrentenverträge.

Warum wird der Arbeitgeberanteil abgezogen?

Er wurde bereits steuerfrei gezahlt und darf nicht doppelt begünstigt werden.

Gilt der Höchstbetrag pro Person?

Ja, bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.

Wo trage ich Rentenbeiträge ein?

In der Anlage Vorsorgeaufwand.

Zählt die Riester-Rente dazu?

Nein, sie hat einen eigenen Sonderausgabenabzug in der Anlage AV.

Auch gesucht als:
  • Vorsorgeaufwendungen berechnen
  • Altersvorsorgeaufwendungen absetzen
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  • Rentenversicherung absetzen
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