Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Vom Bruttolohn zum zu versteuernden Einkommen
Die Einkommensteuer wird nicht auf den Bruttolohn erhoben, sondern auf das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE. Bis dahin sind mehrere Stufen zu durchlaufen, die § 2 EStG festlegt: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen und schließlich zu versteuerndes Einkommen. Jede Stufe hat ihre eigenen Abzüge.
Bei Arbeitnehmern werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Das Finanzamt setzt mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Erst wenn Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen zusammen mehr ergeben, wirken die tatsächlichen Werbungskosten. Der Rechner wählt automatisch den höheren Wert.
Danach kommen weitere Einkunftsarten hinzu, etwa Vermietung oder Renten, und Verluste werden verrechnet. Vom Ergebnis ziehen Sie Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden sowie außergewöhnliche Belastungen ab. Pauschbeträge sind als Eingabe angelegt, damit Sie sie bei Gesetzesänderungen selbst anpassen können; bitte prüfen Sie deren Stand.
Was das Ergebnis aussagt und was nicht
Das zvE ist die Grundlage für den Einkommensteuertarif. Mit dem Wert aus diesem Rechner können Sie im Einkommensteuer-Rechner die tarifliche Steuer und im Grenzsteuersatz-Rechner die Wirkung eines zusätzlichen Euros ermitteln. So sehen Sie, wie viel eine weitere Ausgabe für Werbungskosten oder eine Spende tatsächlich an Steuer spart.
Die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen sollten Sie nicht mit den gezahlten Beiträgen gleichsetzen. Für Altersvorsorge gilt ein Höchstbetrag, der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird abgezogen, und bei Kranken- und Pflegeversicherung zählt nur die Basisabsicherung voll. Die passenden Werte liefern der Vorsorgeaufwendungen-Rechner und der Rechner für absetzbare Krankenversicherung.
Nicht berücksichtigt sind Sonderfälle wie Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verlustvorträge aus Vorjahren oder Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer gehören in der Regel nicht in das zvE. Wenn diese Punkte bei Ihnen eine Rolle spielen, weicht der Bescheid vom Rechenergebnis ab.
Bei Freibeträgen für Kinder prüft das Finanzamt selbst, ob sie günstiger sind als das Kindergeld. Tragen Sie sie nur ein, wenn Sie diese Günstigerprüfung nachbilden möchten. Der Rechner dient der Orientierung, ersetzt keine Steuerberatung und keinen Steuerbescheid; verbindlich ist allein die Festsetzung durch das Finanzamt.
Tipps und typische Fehler
Abzüge nutzen.
- Werbungskosten: Belege sammeln.
- Vorsorge: Höchstbeträge.
- Spenden: Quittung.
- Bescheid: Vergleichen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Die Bemessungsgrundlage für den Einkommensteuertarif nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.
Ist das zvE dasselbe wie das Nettoeinkommen?
Nein. Das zvE ist eine steuerliche Rechengröße, vom Nettolohn sind dagegen bereits Steuern und Sozialabgaben abgezogen.
Warum zählt der Pauschbetrag, obwohl meine Kosten niedriger sind?
Das Finanzamt setzt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch an, ohne Nachweis.
Wo steht das zu versteuernde Einkommen?
Im Einkommensteuerbescheid in der Berechnung der Steuer.
Zählen Kapitalerträge zum zvE?
Meist nicht, wenn sie mit Abgeltungsteuer abgegolten sind.
- zu versteuerndes Einkommen berechnen
- zvE berechnen
- zvE Rechner
- Einkommen nach Abzügen
- Schema Einkommensteuer
- Gesamtbetrag der Einkünfte
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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