Steuern & Selbstständigkeit

Zu versteuerndes Einkommen berechnen

Tragen Sie Arbeitslohn, Werbungskosten, weitere Einkünfte und Ihre Abzüge ein. Der Rechner führt Sie nach dem Schema des Einkommensteuergesetzes zum zu versteuernden Einkommen.

Einkünfte und Abzüge pro Jahr
Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung usw.
Stand prüfen.
Etwa Vermietung oder Rente nach Abzug der Kosten; Verluste negativ.
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, soweit abziehbar.
Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuung usw.
Stand prüfen; bei Zusammenveranlagung doppelt.
Nach Abzug der zumutbaren Belastung.
Nur ansetzen, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Vom Bruttolohn zum zu versteuernden Einkommen

Die Einkommensteuer wird nicht auf den Bruttolohn erhoben, sondern auf das zu versteuernde Einkommen, kurz zvE. Bis dahin sind mehrere Stufen zu durchlaufen, die § 2 EStG festlegt: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen und schließlich zu versteuerndes Einkommen. Jede Stufe hat ihre eigenen Abzüge.

Bei Arbeitnehmern werden vom Bruttolohn die Werbungskosten abgezogen. Das Finanzamt setzt mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag an, auch wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Erst wenn Fahrten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen zusammen mehr ergeben, wirken die tatsächlichen Werbungskosten. Der Rechner wählt automatisch den höheren Wert.

Danach kommen weitere Einkunftsarten hinzu, etwa Vermietung oder Renten, und Verluste werden verrechnet. Vom Ergebnis ziehen Sie Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen und Spenden sowie außergewöhnliche Belastungen ab. Pauschbeträge sind als Eingabe angelegt, damit Sie sie bei Gesetzesänderungen selbst anpassen können; bitte prüfen Sie deren Stand.

zvE=Bruttolohn−max (Werbungskosten , Pauschbetrag)+weitere Einku¨nfte−Vorsorgeaufwendungen−max (Sonderausgaben , Pauschbetrag)−außergewo¨hnliche Belastungen−Kinderfreibetra¨ge\text{zvE} = \text{Bruttolohn} - \text{max}\,\left(\text{Werbungskosten}\,{,}\ \text{Pauschbetrag}\right) + \text{weitere Einkünfte} - \text{Vorsorgeaufwendungen} - \text{max}\,\left(\text{Sonderausgaben}\,{,}\ \text{Pauschbetrag}\right) - \text{außergewöhnliche Belastungen} - \text{Kinderfreibeträge}

Beispiel: 45.000 Euro Bruttolohn, 800 Euro tatsächliche Werbungskosten (es zählt der Pauschbetrag von 1.230 Euro), 7.500 Euro abziehbare Vorsorgeaufwendungen und 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 43.770 Euro, Abzüge 7.536 Euro, zu versteuerndes Einkommen 36.234 Euro.

Was das Ergebnis aussagt und was nicht

Das zvE ist die Grundlage für den Einkommensteuertarif. Mit dem Wert aus diesem Rechner können Sie im Einkommensteuer-Rechner die tarifliche Steuer und im Grenzsteuersatz-Rechner die Wirkung eines zusätzlichen Euros ermitteln. So sehen Sie, wie viel eine weitere Ausgabe für Werbungskosten oder eine Spende tatsächlich an Steuer spart.

Die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen sollten Sie nicht mit den gezahlten Beiträgen gleichsetzen. Für Altersvorsorge gilt ein Höchstbetrag, der steuerfreie Arbeitgeberanteil wird abgezogen, und bei Kranken- und Pflegeversicherung zählt nur die Basisabsicherung voll. Die passenden Werte liefern der Vorsorgeaufwendungen-Rechner und der Rechner für absetzbare Krankenversicherung.

Nicht berücksichtigt sind Sonderfälle wie Altersentlastungsbetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Verlustvorträge aus Vorjahren oder Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer gehören in der Regel nicht in das zvE. Wenn diese Punkte bei Ihnen eine Rolle spielen, weicht der Bescheid vom Rechenergebnis ab.

Bei Freibeträgen für Kinder prüft das Finanzamt selbst, ob sie günstiger sind als das Kindergeld. Tragen Sie sie nur ein, wenn Sie diese Günstigerprüfung nachbilden möchten. Der Rechner dient der Orientierung, ersetzt keine Steuerberatung und keinen Steuerbescheid; verbindlich ist allein die Festsetzung durch das Finanzamt.

Tipps und typische Fehler

Abzüge nutzen.

  • Werbungskosten: Belege sammeln.
  • Vorsorge: Höchstbeträge.
  • Spenden: Quittung.
  • Bescheid: Vergleichen.

Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Die Bemessungsgrundlage für den Einkommensteuertarif nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge.

Ist das zvE dasselbe wie das Nettoeinkommen?

Nein. Das zvE ist eine steuerliche Rechengröße, vom Nettolohn sind dagegen bereits Steuern und Sozialabgaben abgezogen.

Warum zählt der Pauschbetrag, obwohl meine Kosten niedriger sind?

Das Finanzamt setzt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch an, ohne Nachweis.

Wo steht das zu versteuernde Einkommen?

Im Einkommensteuerbescheid in der Berechnung der Steuer.

Zählen Kapitalerträge zum zvE?

Meist nicht, wenn sie mit Abgeltungsteuer abgegolten sind.

Auch gesucht als:
  • zu versteuerndes Einkommen berechnen
  • zvE berechnen
  • zvE Rechner
  • Einkommen nach Abzügen
  • Schema Einkommensteuer
  • Gesamtbetrag der Einkünfte

Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.