So wird die Pension berechnet
Beamte erhalten im Ruhestand keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein Ruhegehalt vom Dienstherrn. Grundlage sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, also vor allem das Grundgehalt der zuletzt erreichten Stufe sowie bestimmte Zulagen, und die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Daraus ergibt sich ein Prozentsatz, der Ruhegehaltssatz.
Je Dienstjahr steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent. Nach 40 Jahren ist der Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht, mehr gibt es auch bei längerer Dienstzeit nicht. Diese Werte gelten für Bundesbeamte und in den meisten Ländern. Teilzeit, Beurlaubung und Ausbildungszeiten werden nur anteilig oder begrenzt angerechnet.
Wer vor der Regelaltersgrenze auf Antrag oder wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geht, muss in der Regel einen Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr hinnehmen. Er gilt dauerhaft für die gesamte Ruhestandszeit. Wie hoch er höchstens sein darf, hängt von der Art des Ruhestands ab; der Rechner begrenzt ihn auf 14,4 Prozent.
Vom Brutto zum Netto
Das Ruhegehalt ist voll einkommensteuerpflichtig. Ein Versorgungsfreibetrag mindert die Steuer nur noch wenig, weil er für jeden neuen Ruhestandsjahrgang sinkt. Außerdem zahlen Pensionäre ihre private Krankenversicherung selbst; die Beihilfe übernimmt im Ruhestand meist 70 Prozent der Krankheitskosten, sodass der Versicherungsbeitrag sinkt, aber nicht entfällt.
Bei kurzer Dienstzeit greift oft die Mindestversorgung. Sie beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder einen amtsunabhängigen Mindestbetrag, wenn dieser höher ist. Der Rechner weist darauf hin, wenn der berechnete Satz darunter liegt. Familienzuschläge für Kinder kommen gegebenenfalls zum Ruhegehalt hinzu.
Bestehen neben der Pension Renten aus früheren Angestelltenzeiten, kann das Ruhegehalt gekürzt werden, damit die Summe eine Höchstgrenze nicht übersteigt. Auch Hinzuverdienste vor Erreichen der Altersgrenze können angerechnet werden. Die Einzelheiten regeln das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und die Versorgungsgesetze der Länder.
Die Rechnung ist eine vereinfachte Schätzung. Eine verbindliche Versorgungsauskunft erhalten Sie von Ihrer Versorgungsdienststelle oder Pensionsbehörde, bei vielen Dienstherren auf Antrag auch schon Jahre vor dem Ruhestand. Für den Vergleich mit Angestellten eignen sich der Rentenrechner und der Netto-Rente-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Pension planen.
- Auskunft: Bei der Versorgungsstelle anfragen.
- Teilzeit: Mindert die Dienstzeit.
- Abschlag: Vorzeitigen Ruhestand prüfen.
- Krankenversicherung: Im Ruhestand einplanen.
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Häufige Fragen
Wie viel Prozent bekommt ein Beamter als Pension?
1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren.
Wie hoch ist der Versorgungsabschlag?
3,6 Prozent je Jahr, das vor der maßgeblichen Altersgrenze liegt, mit einer Obergrenze je nach Art des Ruhestands.
Wird die Pension versteuert?
Ja, sie ist voll einkommensteuerpflichtig, gemindert nur um einen kleinen Versorgungsfreibetrag.
Zählt das Studium für die Pension?
Hochschulzeiten werden nur begrenzt als ruhegehaltfähig anerkannt, beim Bund höchstens 855 Tage.
Wie hoch ist die Mindestversorgung?
Mindestens 35 Prozent der Dienstbezüge oder ein amtsunabhängiger Mindestbetrag, wenn dieser höher ist.
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