Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie der Grundrentenzuschlag entsteht
Die Grundrente ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag für Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben. Sie setzt mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten voraus. Dazu zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit oder freiwillige Beiträge.
Berechnet wird der Zuschlag aus dem Durchschnitt der Entgeltpunkte in den Grundrentenbewertungszeiten. Dieser Durchschnitt wird verdoppelt, höchstens jedoch auf einen festen Höchstwert, der bei 35 Jahren 0,0334 Punkten je Monat entspricht. Die Differenz zum ursprünglichen Wert wird für bis zu 35 Jahre gutgeschrieben und anschließend um 12,5 Prozent gekürzt.
Zwischen 33 und 35 Jahren steigt der Höchstwert gleitend an, sodass der Zuschlag bei 33 Jahren noch klein ist. Der Rechner bildet das mit einer linearen Annäherung ab. Am Ende prüft die Rentenversicherung das Einkommen über die Finanzämter; ein Teil davon wird auf den Zuschlag angerechnet.
Was Sie zur Grundrente wissen sollten
Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Die Rentenversicherung prüft bei jeder Rente automatisch, ob ein Zuschlag zusteht, und gleicht das Einkommen jährlich mit den Daten der Finanzverwaltung ab. Ändert sich Ihr Einkommen, kann sich der Zuschlag im Folgejahr ändern oder ganz wegfallen.
Bei der Einkommensprüfung zählt das zu versteuernde Einkommen, ergänzt um den steuerfreien Teil der Rente und Kapitalerträge. Über dem ersten Freibetrag werden 60 Prozent angerechnet, über der zweiten Grenze das Einkommen voll. Für Ehepaare gelten höhere Beträge. Die Freibeträge werden jährlich angepasst, bitte Stand prüfen.
Wer im Durchschnitt mehr als etwa 0,4 Entgeltpunkte im Jahr erworben hat, erhält keinen Zuschlag, weil die Verdopplung am Höchstwert endet. Monate mit sehr geringem Verdienst, etwa aus Minijobs, zählen nicht als Bewertungszeit, wohl aber als Grundrentenzeit. Die Werte stehen im Versicherungsverlauf Ihrer Renteninformation.
Das Ergebnis ist eine Näherung mit vereinfachten Regeln und ersetzt keine Rentenberatung; verbindlich ist allein der Rentenbescheid. Kostenlose Auskunft geben die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und die Versichertenberater. Ihre Rente ohne Zuschlag schätzt der Rentenrechner, die Nettorente der Netto-Rente-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Grundrente prüfen.
- Verlauf: Versicherungszeiten klären.
- Automatisch: Kein Antrag nötig.
- Einkommen: Jährliche Prüfung.
- Beratung: Kostenlos bei der DRV.
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Häufige Fragen
Wer bekommt die Grundrente?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat und im Durchschnitt wenig verdient hat; zusätzlich darf das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein, die Rentenversicherung prüft den Zuschlag automatisch.
Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?
Meist zwischen wenigen Euro und gut 100 Euro im Monat; entscheidend sind Zahl der Jahre, Durchschnittsverdienst und Einkommen.
Zählen Minijobs für die Grundrente?
Als Grundrentenzeit ja, wenn Rentenbeiträge gezahlt wurden; als Bewertungszeit meist nicht wegen des geringen Verdienstes.
Gibt es bei der Grundsicherung einen Freibetrag für langjährig Versicherte?
Ja, wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, erhält einen Freibetrag auf die gesetzliche Rente.
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