Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Gleitend in den Ruhestand
Die Teilrente erlaubt es, nur einen Teil der Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Den Anteil können Sie frei zwischen 10 und 99,99 Prozent wählen und später ändern. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, Sie können also beliebig viel verdienen.
Interessant ist die Teilrente vor allem für den gleitenden Übergang: Sie reduzieren die Arbeitszeit, gleichen den Lohnverlust mit der Teilrente aus und zahlen aus dem Verdienst weiter Pflichtbeiträge. Diese Beiträge erhöhen die Rente, die Sie später beziehen, wenn Sie auf die Vollrente wechseln.
Der Rechner addiert Teilrente und Verdienst zum Bruttoeinkommen. Zusätzlich rechnet er die neuen Entgeltpunkte aus: Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Mit dem Rentenwert multipliziert ergibt sich das monatliche Rentenplus. Durchschnittsentgelt und Rentenwert ändern sich jährlich und sind als Eingaben angelegt.
Abschläge, Steuern und Krankenversicherung
Beginnt die Teilrente vor der Regelaltersgrenze, wird auf den bezogenen Teil ein Abschlag von 0,3 Prozent je Monat fällig. Auf den nicht bezogenen Teil wird kein Abschlag angesetzt, solange Sie ihn nicht vorzeitig in Anspruch nehmen. Bei einer halben Teilrente halbiert sich so der wirtschaftliche Effekt des Abschlags. Nach der Regelaltersgrenze bringt jeder Monat ohne Bezug des Restanteils einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf diesen Teil.
Teilrente und Lohn werden zusammen versteuert. Durch die Progression kann die Steuerlast höher ausfallen, als Sie es von der Rente allein erwarten. Planen Sie die Steuer auf das Gesamteinkommen ein; die Rentenversicherung behält keine Steuer ein, gegebenenfalls kommt eine Nachzahlung mit dem Bescheid.
In der Krankenversicherung zählt bei Beschäftigten der Lohn für die Beiträge über den Arbeitgeber, die Teilrente wird zusätzlich verbeitragt. Ab der Regelaltersgrenze können Sie bei Vollrente auf die Rentenversicherungspflicht verzichten oder sie bewusst behalten, um die Rente weiter zu steigern.
Die Werte sind Bruttozahlen und eine Näherung. Für die genaue Planung empfiehlt sich eine Rentenauskunft und gegebenenfalls eine Renten- oder Steuerberatung; dieser Rechner ersetzt beides nicht. Den Abschlag selbst berechnet der Rentenabschlag-Rechner, die Kombination aus Teilzeit und Rente der Teilzeit-Rente-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Übergang gestalten.
- Anteil: Frei wählbar.
- Beiträge: Erhöhen die Rente.
- Steuer: Gesamteinkommen beachten.
- Arbeitgeber: Teilzeit abstimmen.
Weitere Rechner: Finanzen & Sparen
Häufige Fragen
Wie hoch darf der Hinzuverdienst bei der Teilrente sein?
Bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Grenze mehr; bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen.
Erhöht Arbeit neben der Teilrente die spätere Rente?
Ja, aus dem Lohn werden Pflichtbeiträge gezahlt, die als zusätzliche Entgeltpunkte die spätere Rente erhöhen.
Kann ich den Anteil der Teilrente ändern?
Ja, der Anteil kann auf Antrag angepasst oder später auf die Vollrente umgestellt werden.
Ab wann ist eine Teilrente möglich?
Sobald die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind, auch vorzeitig mit Abschlägen.
Wird die Teilrente besteuert?
Ja, zusammen mit dem Lohn nach dem persönlichen Steuersatz.
- Teilrente berechnen
- Teilrente Hinzuverdienst
- Teilrente und arbeiten
- Teilrente Rechner
- flexibler Rentenübergang
- Teilrente 50 Prozent
Rechtlicher Hinweis: Die Ergebnisse sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten und keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten. Kapitalanlagen und der Handel mit Hebelprodukten sind mit Risiken bis zum Totalverlust verbunden; frühere Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen. Vor Entscheidungen sollten Sie eine unabhängige Beratung einholen.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.