Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Wie der Rentenaufschub wirkt
Niemand muss mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Wer den Rentenantrag später stellt, erhält nach § 77 Abs. 2 SGB VI für jeden Monat des Aufschubs einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein Jahr später bringt also 6 Prozent mehr, und zwar lebenslang. Der Zuschlag wirkt über den Zugangsfaktor auf alle Entgeltpunkte.
Arbeiten Sie in dieser Zeit weiter und zahlen Rentenbeiträge, kommen zusätzliche Entgeltpunkte hinzu. Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Der Rechner ermittelt die Punkte aus Bruttolohn und Aufschubdauer, rechnet sie mit dem aktuellen Rentenwert in Euro um und wendet den Zuschlag auf die gesamte Rente an.
Dem Plus steht gegenüber, dass Sie während des Aufschubs keine Rente beziehen. Das Break-even-Alter zeigt, wann die höhere Rente diese entgangenen Zahlungen wieder eingespielt hat. Leben Sie länger, lohnt sich der Aufschub finanziell; sterben Sie früher, wäre der sofortige Rentenbeginn günstiger gewesen.
Was Sie vor der Entscheidung wissen sollten
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, ist in der Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Der Arbeitgeber zahlt zwar seinen Beitragsanteil, daraus entstehen aber keine Entgeltpunkte. Erst wenn Sie nach § 5 Abs. 4 SGB VI gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und Ihren Anteil zahlen, wächst die Rente durch die Arbeit. Ohne Verzicht tragen Sie beim Bruttolohn 0 ein.
Seit 2026 gibt es zusätzlich die Aktivrente: Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze bleibt bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerfrei. Das macht die Weiterarbeit attraktiver, wirkt aber unabhängig vom Rentenaufschub. Höhe und Bedingungen sollten Sie aktuell prüfen.
Der Rechner vergleicht Bruttobeträge in heutigen Werten. Künftige Rentenerhöhungen steigern beide Varianten gleichmäßig, Steuern und Krankenversicherung mindern beide. Weil die Rente bei späterem Beginn mit einem etwas höheren Besteuerungsanteil startet, kann der Netto-Vorteil kleiner ausfallen. Der Rentenwert ändert sich jedes Jahr zum 1. Juli.
Alternativ können Sie Rente beziehen und gleichzeitig weiterarbeiten; seit 2023 gibt es dafür keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ob Aufschub oder paralleler Bezug günstiger ist, hängt von Gesundheit, Einkommen und Lebensplanung ab. Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Ihre bisherigen Entgeltpunkte berechnet der Entgeltpunkte-Rechner.
Tipps und typische Fehler
Aufschub prüfen.
- Verzicht: Beiträge zahlen.
- Aktivrente: Steuer prüfen.
- Gesundheit: Mitbedenken.
- Beratung: DRV nutzen.
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Häufige Fragen
Muss ich den Aufschub beantragen?
Nein, Sie stellen den Rentenantrag einfach später; der Zuschlag wird automatisch berechnet.
Gibt es eine Höchstgrenze für den Aufschub?
Nein, der Zuschlag von 0,5 Prozent gilt für jeden Monat, eine Obergrenze sieht das Gesetz nicht vor.
Kann ich die Rente rückwirkend beantragen?
Nur eingeschränkt; Leistungen beginnen meist erst ab dem Antragsmonat, wenn der Antrag später als drei Monate nach Anspruchsbeginn gestellt wird.
Lohnt sich der Rentenaufschub?
Finanziell, wenn Sie die Rente länger beziehen als bis zum Break-even-Alter.
Bekomme ich während des Aufschubs Krankenversicherungsschutz?
Ja, als Beschäftigter sind Sie weiter regulär krankenversichert.
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