Finanzen & Sparen

Wartezeiten der Rente prüfen

Tragen Sie Ihre Versicherungszeiten in Jahren ein, zum Beispiel aus dem Versicherungsverlauf. Der Rechner ordnet sie den drei Wartezeiten zu, zeigt fehlende Monate und den frühestmöglichen Beginn einer Altersrente.

Geburtsdatum und Versicherungszeiten
Auch Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst und rentenversicherungspflichtiger Minijob.
Bis 3 Jahre je Kind (Geburt ab 1992), für ältere Kinder derzeit 2,5 Jahre.
Zeiten nach den Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag, ohne Überschneidung.
Schule ab 17, Studium, Krankheit ohne Beitrag, Bürgergeld und Ähnliches.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Welche Wartezeiten es gibt

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur, wenn eine Mindestversicherungszeit erfüllt ist, die Wartezeit. Für die Regelaltersrente genügen nach § 50 SGB VI fünf Jahre. Mitzählen dürfen hier Beitragszeiten, also Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und Ersatzzeiten.

Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind 35 Jahre nötig. Nach § 51 Abs. 3 SGB VI zählen dafür alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Anrechnungszeiten wie Schulbesuch ab 17, Studium oder Krankheit sowie Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Geburtstag. Diese Rente ist ab 63 möglich, allerdings mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre voraus und ist abschlagsfrei. Nach § 51 Abs. 3a SGB VI zählen dafür Pflichtbeiträge aus Arbeit, Pflege und Kindererziehung, Berücksichtigungszeiten sowie Arbeitslosengeld I. Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen. Studium, Schulzeiten und Bürgergeld zählen nicht.

5 Jahre: Pflichtbeitra¨ge+Kindererziehung+Pflege+ALG I+freiwillige Beitra¨ge; 35 Jahre: zusa¨tzlich Beru¨cksichtigungs−und Anrechnungszeiten; 45 Jahre: Pflichtbeitra¨ge+Kindererziehung+Pflege+ALG I+Beru¨cksichtigungszeiten (+freiwillige Beitra¨ge ab 18 Pflichtbeitragsjahren)5\,\text{Jahre}:\ \text{Pflichtbeiträge} + \text{Kindererziehung} + \text{Pflege} + \text{ALG I} + \text{freiwillige Beiträge};\ 35\,\text{Jahre}:\ \text{zusätzlich Berücksichtigungs} - \text{und Anrechnungszeiten};\ 45\,\text{Jahre}:\ \text{Pflichtbeiträge} + \text{Kindererziehung} + \text{Pflege} + \text{ALG I} + \text{Berücksichtigungszeiten}\,\left(+\text{freiwillige Beiträge ab}\,18\,\text{Pflichtbeitragsjahren}\right)

Beispiel: Eine Versicherte, geboren im Mai 1966, hat 38 Jahre Pflichtbeiträge, 3 Jahre Kindererziehungszeit, 1 Jahr ALG I, 4 Jahre Berücksichtigungszeit und 3 Jahre Anrechnungszeit. Für die 5 Jahre zählen 504 Monate, für die 35 Jahre 588 Monate und für die 45 Jahre 552 Monate. Alle drei Wartezeiten sind erfüllt. Sie kann ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, also ab 06/2031; ihre Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren.

Hinweise zur Prüfung

Jeder Kalendermonat zählt nur einmal, auch wenn mehrere Zeiten zusammentreffen. Arbeiten Sie während der Kindererziehung weiter, entsteht kein zusätzlicher Monat. Tragen Sie Überschneidungen deshalb nur bei einer Zeitart ein. Der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung weist die Zeiten bereits nach Art getrennt aus.

Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt für die 45 Jahre in der Regel nicht mit, es sei denn, die Arbeitslosigkeit beruht auf Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers. Wer kurz vor der Rente arbeitslos wird, sollte das bei der Planung berücksichtigen und gegebenenfalls diese Zeiten aus dem Feld herausnehmen.

Die Altersgrenzen hängen vom Geburtsjahr ab. Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren bei 65 Jahren. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregeln nach §§ 235 und 236b SGB VI, die der Rechner berücksichtigt. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach Erreichen des Alters; wer am Monatsersten geboren ist, kann schon einen Monat früher starten.

Fehlen nur wenige Monate, lassen sich Lücken teils schließen, etwa durch freiwillige Beiträge für die 5 und 35 Jahre oder durch eine Kontenklärung, die vergessene Zeiten aufnimmt. Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Den Abschlag bei vorzeitigem Beginn berechnet der Rentenabschlag-Rechner. Keine Rechtsberatung.

Tipps und typische Fehler

Zeiten klären.

  • Verlauf: Anfordern.
  • Lücken: Kontenklärung.
  • ALG I: Letzte 2 Jahre.
  • Doppelt: Monat nur einmal.

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Häufige Fragen

Zählt ein Minijob für die Wartezeit?

Ja, wenn er rentenversicherungspflichtig ist; das ist seit 2013 der Regelfall, sofern keine Befreiung beantragt wurde.

Zählt das Studium für die 45 Jahre?

Nein, Studienzeiten sind Anrechnungszeiten und zählen nur für die 35 Jahre.

Woher bekomme ich meine Versicherungszeiten?

Aus dem Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern können.

Wie schließe ich eine Lücke bei der 5-jährigen Wartezeit?

Mit freiwilligen Beiträgen; bei wenigen fehlenden Monaten reicht oft schon ein kurzer Zeitraum.

Zählen Zeiten im Ausland?

Zeiten in EU-Staaten und Abkommensstaaten können für die Wartezeit zusammengerechnet werden.

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