Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich. Verbindlich beantworten das die Deutsche Rentenversicherung.
So wird die Pension als Berufssoldat berechnet
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten erhalten im Ruhestand ein Ruhegehalt nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Seit der Neufassung, die 2025 in Kraft getreten ist, steht die Berechnung in § 40 SVG. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Den Höchstsatz erreichen Sie also nach 40 Jahren. Unvollständige Jahre zählen als Dezimalzahl, der Ruhegehaltssatz wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Ruhegehaltfähig sind nach § 29 SVG das Grundgehalt, der Familienzuschlag bis zur Stufe 1 und Zulagen, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet. Die Summe wird mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Zugrunde liegt in der Regel der letzte Dienstgrad, wenn Sie dessen Bezüge mindestens zwei Jahre erhalten haben (§ 30 SVG).
Eine Besonderheit gegenüber Beamten sind die besonderen Altersgrenzen nach § 45 Abs. 2 SG. Berufsunteroffiziere können mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt werden, Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante mit 56, Majore und Stabshauptleute mit 59, Oberstleutnante mit 61 und Generale, Oberste sowie Offiziere des Sanitäts-, Militärmusik- und Geoinformationsdienstes mit 62 Jahren. Für Strahlflugzeugführer und Waffensystemoffiziere gilt das 41. Lebensjahr. Wer so in den Ruhestand geht, hat keinen Versorgungsabschlag. Liegt die besondere Altersgrenze unter 60 Jahren, steigt der Ruhegehaltssatz sogar: Bei einer Grenze von 53 Jahren um 12,55625 Prozentpunkte, für jedes Jahr darüber um 1,79375 Punkte weniger. Für Berufsunteroffiziere ergibt das 8,97 Punkte, für Hauptleute 7,18 Punkte.
Einen Versorgungsabschlag kennt das SVG nur bei Dienstunfähigkeit, die nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht: 3,6 Prozent je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens 10,8 Prozent. Dafür wird bis zum 60. Lebensjahr eine Zurechnungszeit zu zwei Dritteln angerechnet. Liegt das erdiente Ruhegehalt unter der Mindestversorgung von 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder unter 65 Prozent der Bezüge aus der Endstufe von A 4 plus 30,68 Euro, wird die Mindestversorgung gezahlt.
Ausgleich, Soldaten auf Zeit und Steuern
Wer wegen Erreichens der besonderen oder allgemeinen Altersgrenze vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand geht, erhält nach § 53 SVG einen einmaligen Ausgleich. Er beträgt das Fünffache der letzten Dienstbezüge, höchstens 4.091 Euro, und verringert sich um ein Fünftel für jedes volle Dienstjahr nach dem 62. Lebensjahr. Hinzu kommen 528 Euro für jedes Jahr, um das der Ruhestand vor dem 62. Lebensjahr beginnt, der Altersgrenze der Bundespolizei. Für Strahlflugzeugführer gilt dafür eine Sonderregel, die der Rechner nicht abbildet.
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhalten keine Pension. Für ihre Dienstzeit werden sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daneben gibt es Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe nach §§ 16 und 19 SVG sowie Berufsförderung. Diese Leistungen berechnet dieser Rechner nicht. Wer später Berufssoldat wird, dem wird die Zeit als Soldat auf Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet.
Das Ruhegehalt ist ein Bruttobetrag. Versorgungsbezüge sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig, gemindert um den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag dazu, die für jeden neuen Ruhestandsjahrgang sinken. Hinzu kommen Beiträge zur privaten Krankenversicherung, weil die truppenärztliche Versorgung mit dem Ruhestand endet und die Beihilfe 70 Prozent der Kosten übernimmt.
Maßgeblich ist die Versorgungsauskunft des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie berücksichtigt Vordienstzeiten, Ausbildungszeiten, doppelt anrechenbare Auslandsverwendungen und Rentenansprüche, die nach § 71 SVG zum Ruhen eines Teils der Versorgung führen können.
Rechenbeispiele Schritt für Schritt
Berufsunteroffizier, Ruhestand mit 55
Ein Oberstabsfeldwebel mit 4.200 € ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und 34 Dienstjahren wird mit Erreichen der besonderen Altersgrenze von 55 Jahren in den Ruhestand versetzt.
| Dienstbezüge nach Faktor 0,9901 | 4.158,42 € |
|---|---|
| Erdienter Satz aus 34 Jahren | 60,99 % |
| Erhöhung wegen besonderer Altersgrenze | 8,97 % |
| Ruhegehaltssatz | 69,96 % |
| Ruhegehalt brutto pro Monat | 2.909,23 € |
| Einmaliger Ausgleich nach § 53 SVG | 7.787,00 € |
Ohne Abschlag erhält er 2.909,23 € brutto im Monat. Die Erhöhung um 8,97 Prozentpunkte gleicht aus, dass er sieben Jahre vor der allgemeinen Altersgrenze ausscheidet.
Hauptmann, Dienstzeit um zweieinhalb Jahre verlängert
Ein Hauptmann mit 5.600 € Bezügen hat die besondere Altersgrenze von 56 Jahren um zweieinhalb Jahre überschritten und geht mit 58,5 Jahren und 30 Dienstjahren in den Ruhestand.
| Erdienter Satz aus 30 Jahren | 53,81 % |
|---|---|
| Erhöhung (7,18 % minus 0,5 Jahre über die Zweijahresgrenze) | 6,28 % |
| Ruhegehalt brutto pro Monat | 3.331,73 € |
| Ausgleich nach § 53 SVG | 5.939,00 € |
Weil er mehr als zwei Jahre über die besondere Altersgrenze hinaus gedient hat, sinkt die Erhöhung um den Teil, den die zusätzliche Dienstzeit ohnehin bringt. Das Ruhegehalt beträgt 3.331,73 €.
Major, Dienstunfähigkeit mit 50 Jahren
Ein Major mit 6.000 € Bezügen und 20 Dienstjahren wird mit 50 Jahren dienstunfähig. Die Dienstunfähigkeit beruht nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung.
| Zurechnungszeit bis 60 (zwei Drittel von 10 Jahren) | 6,67 Jahre |
|---|---|
| Ruhegehaltssatz aus 26,67 Jahren | 47,84 % |
| Versorgungsabschlag (Höchstgrenze) | 10,8 % |
| Ruhegehalt brutto pro Monat | 2.535,05 € |
Die Zurechnungszeit hebt den Satz deutlich an, der Abschlag von 10,8 Prozent mindert ihn wieder. Es bleiben 2.535,05 € brutto, ein Ausgleich nach § 53 SVG entfällt.
Oberstleutnant mit Höchstsatz an der allgemeinen Altersgrenze
Ein Oberstleutnant mit 7.000 € Bezügen tritt mit 62 Jahren und 40 Dienstjahren in den Ruhestand.
| Ruhegehaltssatz | 71,75 % |
|---|---|
| Ruhegehalt brutto pro Monat | 4.972,78 € |
| Ruhegehalt brutto pro Jahr | 59.673 € |
| Ausgleich nach § 53 SVG | 4.091,00 € |
Mit 40 Jahren ist der Höchstsatz erreicht. Der Ausgleich beträgt den Höchstbetrag von 4.091 €, ein Zuschlag je Jahr vor dem 62. Lebensjahr fällt nicht mehr an.
Kurze Dienstzeit: Mindestversorgung greift
Ein Berufsunteroffizier mit 3.000 € Bezügen und 8 Dienstjahren wird mit 40 Jahren dienstunfähig, ohne Wehrdienstbeschädigung.
| Erdientes Ruhegehalt nach Abschlag | 1.013,70 € |
|---|---|
| Mindestversorgung (65 % von 3.296 € plus 30,68 €) | 2.173,08 € |
| Mindestversorgung greift | Ja, sie ist höher als das erdiente Ruhegehalt |
| Ruhegehalt brutto pro Monat | 2.173,08 € |
Das erdiente Ruhegehalt läge trotz Zurechnungszeit bei gut 1.000 €. Gezahlt wird die amtsunabhängige Mindestversorgung von 2.173,08 € (Richtwert, abhängig von der aktuellen A-4-Tabelle).
Sonderfälle und Grenzen
- Zweijahresfrist: Wer die Bezüge des letzten Dienstgrads noch keine zwei Jahre erhalten hat, bekommt das Ruhegehalt in der Regel aus dem vorletzten Dienstgrad (§ 30 SVG). Eine Beförderung kurz vor dem Ruhestand wirkt sich dann noch nicht aus.
- Vorübergehende Erhöhung: Wer vor dem Soldatenverhältnis mindestens fünf Jahre rentenversichert war, kann bis zum Rentenbeginn eine Erhöhung von 0,95667 Prozent je zwölf Monaten Pflichtbeiträgen erhalten, höchstens bis 66,97 Prozent (§ 41 SVG). Sie wird nur auf Antrag gewährt.
- Rente und Pension: Trifft das Ruhegehalt mit einer gesetzlichen Rente zusammen, kann ein Teil der Versorgung nach § 71 SVG ruhen. Das betrifft vor allem Soldaten mit langer Erwerbstätigkeit vor oder nach der Dienstzeit.
- Strahlflugzeugführer: Für sie gilt eine Erhöhung von 16,86131 Prozent der Bezüge, die nach dem 45. Lebensjahr abschmilzt. Beim Ausgleich nach § 53 Abs. 4 SVG werden sie so behandelt, als wären sie mit der Altersgrenze ihres Dienstgrads ausgeschieden; dieser Zuschlag fehlt im Rechner.
- Hinzuverdienst: Erwerbseinkommen neben der Pension wird bis zu bestimmten Höchstgrenzen angerechnet (§ 68 SVG). Für Soldaten, die wegen einer besonderen Altersgrenze vor dem 62. Lebensjahr ausscheiden, ist das besonders wichtig.
- Mindestversorgung: Der Wert aus A 4 hängt von der jeweils geltenden Besoldungstabelle ab. Der voreingestellte Betrag beruht auf der Bundestabelle ab März 2024 und liegt nach den späteren Anpassungen etwas zu niedrig.
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Häufige Fragen
Wie viel Pension bekommt ein Berufssoldat?
Das hängt von Dienstzeit und Besoldung ab. Je Dienstjahr gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Mit besonderer Altersgrenze unter 60 Jahren kommt eine Erhöhung dazu, bei Berufsunteroffizieren 8,97 Prozentpunkte.
Gibt es Abschläge bei der besonderen Altersgrenze?
Nein. Die Versetzung wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze ist abschlagsfrei. Ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr, höchstens 10,8 Prozent, fällt nur bei Dienstunfähigkeit an, die nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung beruht.
Bekommen Soldaten auf Zeit eine Pension?
Nein. Soldaten auf Zeit werden für ihre Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten Übergangsgebührnisse und eine Übergangsbeihilfe.
Wo bekomme ich eine verbindliche Versorgungsauskunft?
Die Versorgungsauskunft nach § 63 SVG erteilt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf Antrag. Sie nennt die anerkannten ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und das voraussichtliche Ruhegehalt und ist genauer als jede Schätzung.
Wie berechne ich meine Pension als Berufssoldat?
Multiplizieren Sie die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit 0,9901 und mit dem Ruhegehaltssatz. Der Satz beträgt 1,79375 Prozent je Dienstjahr, höchstens 71,75 Prozent, plus einer Erhöhung bei besonderer Altersgrenze unter 60 Jahren. Bei 4.200 Euro und 34 Jahren mit 55 sind das 2.909,23 Euro brutto.
Wie hoch ist die Pension nach 20 Dienstjahren bei der Bundeswehr?
20 Jahre ergeben 35,88 Prozent. Bei 5.000 Euro ruhegehaltfähigen Bezügen sind das rund 1.776 Euro brutto. Die Mindestversorgung aus 65 Prozent von A 4 plus 30,68 Euro liegt mit rund 2.173 Euro (Richtwert) höher und wird dann gezahlt.
Mit wie vielen Jahren können Berufssoldaten in Pension gehen?
Das richtet sich nach der Dienstgradgruppe. Nach § 45 Abs. 2 SG gelten besondere Altersgrenzen von 55 Jahren für Berufsunteroffiziere, 56 für Hauptleute, Oberleutnante und Leutnante, 59 für Majore und Stabshauptleute, 61 für Oberstleutnante und 62 für Generale und Oberste. Spätestens mit der allgemeinen Altersgrenze von 62 oder 65 Jahren tritt der Ruhestand kraft Gesetzes ein.
Wie viel Pension bekommt ein Oberstabsfeldwebel?
Ein Oberstabsfeldwebel liegt meist in A 9 mit Zulage. Mit 4.200 € ruhegehaltfähigen Bezügen und 34 Dienstjahren ergibt der Rechner bei Ruhestand mit 55 einen Satz von 69,96 Prozent und rund 2.909 € brutto im Monat, dazu einmalig 7.787 € Ausgleich. Die genauen Bezüge hängen von Stufe, Zulagen und Familienzuschlag ab.
Was bedeutet der Faktor 0,9901?
Nach § 29 SVG werden die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge mit 0,9901 vervielfältigt. Bei 4.200 € Bezügen bleiben so 4.158,42 € als Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt.
Wie wird die Pension bei Dienstunfähigkeit berechnet?
Zur Dienstzeit wird eine Zurechnungszeit addiert: zwei Drittel der Zeit vom Ruhestandsbeginn bis zum 60. Lebensjahr (§ 39 SVG). Beruht die Dienstunfähigkeit nicht auf einer Wehrdienstbeschädigung, mindert ein Abschlag von 3,6 Prozent je Jahr vor der Altersgrenze das Ruhegehalt, höchstens um 10,8 Prozent. Bei einem Dienstunfall gelten die günstigeren Regeln des Unfallruhegehalts.
Was ist der Ausgleich nach § 53 SVG?
Eine einmalige, neben dem Ruhegehalt gezahlte Leistung für Berufssoldaten, die wegen einer Altersgrenze vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Sie beträgt das Fünffache der letzten Dienstbezüge, höchstens 4.091 €, plus 528 € für jedes Jahr vor dem 62. Lebensjahr. Wer über das 62. Lebensjahr hinaus dient, verliert je vollem Jahr ein Fünftel des Grundbetrags.
Lohnt es sich, über die besondere Altersgrenze hinaus zu dienen?
Bis zu zwei Jahre länger zu dienen erhöht den Satz um 1,79375 Prozentpunkte je Jahr, die Erhöhung wegen der besonderen Altersgrenze bleibt voll erhalten. Danach wird die Erhöhung im selben Umfang gekürzt, wie die weitere Dienstzeit den Satz steigert; der Satz bleibt dann praktisch gleich, bis die Erhöhung aufgebraucht ist. Höher bleiben aber die Bezüge während der aktiven Zeit.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 40 SVG – Höhe des Ruhegehalts Bundesministerium der Justiz
- § 29 SVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge Bundesministerium der Justiz
- § 53 SVG – Ausgleich bei Altersgrenzen Bundesministerium der Justiz
- § 39 SVG – Zurechnungszeit Bundesministerium der Justiz
- § 44 SG – Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand Bundesministerium der Justiz
- § 45 SG – Altersgrenzen Bundesministerium der Justiz
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Renten- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Renteninformation, der Rentenbescheid und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder einer Rentenberaterin bzw. eines Rentenberaters.
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