Steuersätze nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer berechnet sich aus dem Kaufpreis multipliziert mit dem Steuersatz des Bundeslands, in dem das Grundstück liegt. Bayern hat mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent den höchsten.
| Bundesland | Steuersatz | Steuer bei 400.000 € |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 20.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 24.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € |
| Bremen | 5,5 % | 22.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 22.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 24.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 20.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 20.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 26.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 22.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 26.000 € |
| Thüringen | 5,0 % | 20.000 € |
Was zur Bemessung zählt
Grundlage ist der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände wie eine Einbauküche oder Möbel können im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden; für sie fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Preis angemessen ist.
Käufe zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern gegebenenfalls der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Kaufnebenkosten insgesamt
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten von zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Je nach Bundesland summieren sich die Kaufnebenkosten so auf etwa 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Diese Kosten müssen Käufer meist aus Eigenkapital bezahlen.
Das Finanzamt erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung im Grundbuch in der Regel erst, wenn die Steuer bezahlt ist. Alle Angaben ohne Gewähr; Steuersätze können sich ändern.