Finanzen & Sparen

Maklerprovision-Rechner beim Immobilienkauf

Wie viel Provision fällt beim Kauf einer Immobilie an und wer zahlt sie? Der Rechner teilt die Courtage nach den gesetzlichen Regeln auf und zeigt die gesamten Kaufnebenkosten.

Ihre Angaben
Der Satz ist frei verhandelbar. Die Auswahl zeigt übliche regionale Werte.
0 lassen, um die Auswahl zu nutzen. Sonst Gesamtsatz inklusive MwSt. eingeben.
Grunderwerbsteuer plus Notar und Grundbuch, zum Beispiel 6,5 % plus 2 %.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wer die Maklerprovision zahlt

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher eine bundesweite Regel. Beauftragen Käufer und Verkäufer den Makler gemeinsam, teilen sie sich die Provision hälftig (§ 656c BGB). Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, darf sie höchstens die Hälfte der Kosten auf die andere Seite abwälzen (§ 656d BGB). Der Auftraggeber trägt also mindestens die Hälfte, und der Vertrag braucht Textform (§ 656a BGB).

Wie hoch die Provision ist, regelt das Gesetz nicht. Der Satz ist orts- und länderüblich und verhandelbar. Verbreitet sind insgesamt 7,14 % einschließlich Mehrwertsteuer, also 3,57 % für jede Seite. In anderen Regionen liegen die Sätze niedriger. Die Provision enthält 19 % Mehrwertsteuer.

Gesamtprovision=Kaufpreis×Gesamtsatz\text{Gesamtprovision} = \text{Kaufpreis} \times \text{Gesamtsatz}Ka¨uferanteil=Gesamtprovision2 (bei Teilung)\text{Käuferanteil} = \frac{\text{Gesamtprovision}}{2\,\left(\text{bei Teilung}\right)}Nettoprovision=Gesamtprovision1,19\text{Nettoprovision} = \frac{\text{Gesamtprovision}}{1{,}19}Kaufnebenkosten=Ka¨uferanteil+Kaufpreis×weitere Nebenkosten\text{Kaufnebenkosten} = \text{Käuferanteil} + \text{Kaufpreis} \times \text{weitere Nebenkosten}

Beispiel: Bei 400.000 € Kaufpreis und 7,14 % Gesamtsatz beträgt die Provision 28.560 €. Bei hälftiger Teilung zahlt der Käufer 14.280 €, der Verkäufer ebenfalls 14.280 €. Die Mehrwertsteuer darin beträgt 4.560 €. Zusammen mit weiteren Nebenkosten von 8,5 % (34.000 €) liegen die Kaufnebenkosten des Käufers bei 48.280 €, der Käufer zahlt insgesamt 448.280 €.

Grenzen des Rechners

Die Regeln gelten nur für Verbraucher beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, nicht für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien. Der Rechner nimmt einen Pauschalsatz für weitere Nebenkosten, die Grunderwerbsteuer unterscheidet sich je nach Bundesland. Prüfen Sie den Maklervertrag auf den vereinbarten Satz und darauf, wer ihn gezahlt hat. Die Rechnung ersetzt keine Rechtsberatung.

Verhandlung und Alternativen

Weil der Satz frei verhandelbar ist, lohnt sich ein Gespräch vor Vertragsabschluss. Erfahrungsgemäß sind Makler bei teuren Objekten oder bei langer Vermarktung kompromissbereit. Sie können auch ohne Makler kaufen, zum Beispiel direkt vom Eigentümer, sparen dann aber nicht die Zeit für Besichtigungen, Unterlagen und Preisverhandlung.

Beachten Sie, dass die Provision zusätzlich zu Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch anfällt und in der Finanzierung meist nicht beliehen wird. Sie sollten sie daher mit Eigenkapital bezahlen können. Planen Sie die Gesamtsumme der Kaufnebenkosten also von Beginn an ein.

Prüfen Sie im Exposé und im Vertrag, ob ein Gesamtsatz oder ein Satz je Seite genannt ist, und ob die Mehrwertsteuer schon enthalten ist. Fehlt der Hinweis, fragen Sie nach, bevor Sie unterschreiben.

Tipps und typische Fehler

Tipps zur Maklerprovision.

  • Verhandeln: Der Satz ist nicht festgelegt und häufig verhandelbar.
  • Textform: Der Maklervertrag braucht Textform, mündliche Zusagen reichen nicht.
  • Zahlung erst nach Vertrag: Der Käufer muss seinen Anteil nur zahlen, wenn der Auftraggeber seinen Teil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
  • Nebenkosten einplanen: Neben der Provision fallen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch an.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Bei Wohnung oder Einfamilienhaus für Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig, wenn beide den Makler beauftragt haben. Beauftragt nur einer, trägt er mindestens die Hälfte.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Ein gesetzlicher Satz existiert nicht. Üblich sind je Seite 3 bis 3,57 % (inklusive MwSt.), regional unterschiedlich und verhandelbar.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?

Bei selbstgenutzten Immobilien nicht. Bei vermieteten Objekten gehört sie zu den Anschaffungskosten und wirkt über die AfA.

Muss der Käufer immer Maklerprovision zahlen?

Nein. Der Käufer zahlt nur, wenn er den Makler beauftragt hat oder die Teilung vereinbart ist, und dann höchstens die Hälfte der Gesamtprovision, wenn nur der Verkäufer beauftragt hat.

Ist die Maklerprovision verhandelbar?

Ja. Es gibt keinen gesetzlichen Satz, die Höhe ist Verhandlungssache.

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