Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Was kosten Notar und Grundbuch?
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung muss der Kaufvertrag notariell beurkundet werden, und das Eigentum geht erst mit der Eintragung im Grundbuch über. Für beides fallen Gebühren an, die zu den Kaufnebenkosten gehören. Als Faustregel rechnet man mit etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für Notar und Grundbuch zusammen.
Der Rechner arbeitet mit diesen Prozentsätzen als Näherung. Bei 400.000 Euro Kaufpreis, 1,0 Prozent für den Notar und 0,5 Prozent für das Grundbuchamt ergeben sich 4.000 und 2.000 Euro. Wird zusätzlich eine Grundschuld über 300.000 Euro für die Bank bestellt, kommen bei 0,4 Prozent noch rund 1.200 Euro hinzu.
Alle Prozentsätze sind Eingabefelder. Die tatsächlichen Gebühren ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Geschäftswert und den einzelnen Tätigkeiten ab. Wenn Sie ein Angebot oder eine Kostenschätzung des Notars haben, tragen Sie die Werte daraus ein. Stand prüfen.
Wie sich die Gebühren zusammensetzen
Der Notar berechnet Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags, den Vollzug, die Betreuung der Kaufpreisfälligkeit und meist auch die Einholung von Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichten. Die Gebühren steigen mit dem Kaufpreis, aber nicht proportional: Bei hohen Kaufpreisen ist der Prozentsatz etwas niedriger, bei kleinen etwas höher. Dazu kommt die Umsatzsteuer.
Das Grundbuchamt erhebt Gebühren für die Auflassungsvormerkung, die den Käufer bis zur Umschreibung absichert, und für die Eintragung als Eigentümer. Später wird die Vormerkung wieder gelöscht. Wer finanziert, braucht außerdem eine Grundschuld zugunsten der Bank; auch sie wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.
Zu den Kaufnebenkosten gehören außerdem die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist, und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Posten sind hier nicht enthalten. Einen Gesamtüberblick gibt der Kaufnebenkosten-Rechner, die Steuer allein der Grunderwerbsteuer-Rechner.
Die Notarkosten trägt nach üblicher Vertragsgestaltung der Käufer. Sie lassen sich nicht verhandeln, weil die Gebühren gesetzlich festgelegt sind. Sparen lässt sich allenfalls, indem nicht benötigte Zusatzleistungen entfallen oder eine bestehende Grundschuld übernommen wird. Die Ergebnisse sind Schätzwerte; verbindlich ist die Kostenrechnung des Notars.
Tipps und typische Fehler
Kaufnebenkosten planen.
- Faustregel: 1,5 bis 2 Prozent.
- Grundschuld: Extra einplanen.
- Entwurf: Früh prüfen.
- Kostenschätzung: Beim Notar erfragen.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind Notarkosten beim Hauskauf?
Grob 1,0 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises, dazu etwa 0,5 Prozent für das Grundbuch.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienkauf?
In der Regel der Käufer, so ist es in den meisten Verträgen vereinbart.
Sind Grundschuldkosten in den Notarkosten enthalten?
Nein, sie fallen zusätzlich an, wenn Sie finanzieren.
Kann ich Notarkosten verhandeln?
Nein, die Gebühren sind gesetzlich im GNotKG festgelegt.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Immobilien zählen sie zu den Anschaffungs- oder Werbungskosten, beim Eigenheim in der Regel nicht.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge, die Auskunft Ihrer Bank und, bei Rechtsfragen zu Miete und Eigentum, die Beratung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. eines Mietervereins.
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