Wie Sie die Untermiete fair aufteilen
Wer ein Zimmer untervermietet, möchte die Kosten gerecht teilen. Eine bewährte Methode ist die Aufteilung der Kaltmiete nach Fläche: Der Untermieter zahlt für sein Zimmer und für einen Anteil der gemeinsam genutzten Räume wie Küche, Bad und Flur. Die Gemeinschaftsflächen werden dabei durch die Zahl der Personen geteilt.
Die Nebenkosten hängen dagegen stärker von der Zahl der Personen ab, etwa bei Wasser, Warmwasser und Müll. Deshalb teilt der Rechner sie nach Köpfen. Möblieren Sie das Zimmer, ist ein Zuschlag für die Nutzung der Möbel üblich. Er kommt zur Untermiete hinzu.
Im Beispiel nutzt der Untermieter ein Zimmer mit 18 Quadratmetern allein und teilt 20 Quadratmeter mit einer weiteren Person. Sein Flächenanteil liegt bei 35 Prozent, das sind 315 Euro Kaltmiete. Dazu kommen 125 Euro Nebenkosten und 50 Euro Möblierungszuschlag, zusammen 490 Euro.
Rechtliches zur Untervermietung
Für die Untervermietung brauchen Mieter die Erlaubnis des Vermieters. Haben Sie nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, etwa weil Ihr Einkommen gesunken ist oder ein Partner auszieht, besteht in der Regel ein Anspruch darauf, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten. Der Vermieter kann bei höherer Belastung einen angemessenen Untermietzuschlag verlangen.
Schließen Sie einen schriftlichen Untermietvertrag mit Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist und Regeln für die Gemeinschaftsräume. Als Hauptmieter sind Sie gegenüber dem Untermieter Vermieter und müssen ihm für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Die Untermiete darf nicht beliebig hoch sein. In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt die Begrenzung grundsätzlich auch für die Untervermietung. Einnahmen aus Untervermietung sind steuerlich zu prüfen; bei geringen Beträgen gibt es Vereinfachungen, darüber hinaus gehören sie in die Steuererklärung.
Die Aufteilung im Rechner ist ein Vorschlag. Sie können auch andere Schlüssel vereinbaren, zum Beispiel eine Pauschalmiete. Für Wohngemeinschaften mit mehreren Mitbewohnern eignet sich der WG-Kosten-Rechner, für den Quadratmeterpreis der Miete-pro-qm-Rechner. Bei Streit helfen Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Tipps und typische Fehler
Untervermietung regeln.
- Erlaubnis: Vorher einholen.
- Vertrag: Schriftlich.
- Anmeldung: Bestätigung ausstellen.
- Steuer: Einnahmen prüfen.
Weitere Rechner: Immobilien & Wohnen
Häufige Fragen
Wie berechne ich eine faire Untermiete?
Kaltmiete nach Fläche inklusive Anteil der Gemeinschaftsräume, Nebenkosten nach Personen.
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
Ja, bei berechtigtem Interesse besteht aber meist ein Anspruch.
Darf ich einen Möblierungszuschlag verlangen?
Ja, für mitvermietete Möbel ist ein angemessener Zuschlag üblich.
Wie hoch darf der Untermietzuschlag des Vermieters sein?
Er muss angemessen sein; oft werden kleine Beträge pro Monat vereinbart.
Muss der Untermieter sich anmelden?
Ja, mit einer Wohnungsgeberbestätigung des Hauptmieters.
- Untermiete berechnen
- Untervermietung Rechner
- Zimmer untervermieten Preis
- Untermiete Nebenkosten aufteilen
- Untermiete fair
- Untermietzuschlag
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge, die Auskunft Ihrer Bank und, bei Rechtsfragen zu Miete und Eigentum, die Beratung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. eines Mietervereins.
Alle Berechnungen erfolgen direkt in Ihrem Browser, Ihre Eingaben werden nicht übertragen oder gespeichert. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte ohne Gewähr und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung. Die Erklärtexte auf dieser Seite wurden mit KI erstellt. Letzte inhaltliche Änderung dieser Seite: . Mehr dazu: So entstehen und prüfen wir die Rechner.