Was der Miteigentumsanteil bedeutet
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt neben dem Sondereigentum an der Wohnung auch einen Anteil am gemeinsamen Eigentum: Grundstück, Treppenhaus, Dach, Fassade und Leitungen. Dieser Anteil heißt Miteigentumsanteil, kurz MEA, und wird in Tausendsteln angegeben, etwa 125/1.000. Er steht in der Teilungserklärung und im Grundbuch.
Häufig richtet sich der MEA nach der Wohnfläche im Verhältnis zur Gesamtfläche aller Einheiten. Er kann aber auch nach Wert, Lage oder Nutzfläche festgelegt sein. Der Rechner nimmt die Flächen und berechnet den Anteil in Tausendsteln und Prozent und zeigt, wie viel von den jährlichen Gesamtkosten der Anlage auf Sie entfällt.
Der MEA bestimmt, wie Kosten und Stimmrechte in der Eigentümergemeinschaft verteilt werden, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes vorsieht. Auch beim Erbe, Verkauf und bei der Berechnung des Hausgelds ist er wichtig.
Wo der MEA eine Rolle spielt
Die Teilungserklärung legt die Anteile fest. Wer sie nicht zur Hand hat, findet sie beim Notar, im Grundbuchamt oder bei der Hausverwaltung. Ein Blick lohnt vor dem Kauf: Manche Verteilungen weichen von der Fläche ab, und einzelne Kosten, etwa für den Aufzug, können abweichend nur bestimmten Einheiten zugeordnet sein.
Beim Hausgeld wird der Wirtschaftsplan nach MEA umgelegt. Den Monatsbetrag samt Rücklage berechnet der Hausgeld-Rechner. Wie viel Rücklage für Reparaturen angemessen ist, zeigt der Instandhaltungsrücklage-Rechner nach der Peterschen Formel.
Bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung zählt in der Regel das Kopfprinzip: Jeder Eigentümer hat eine Stimme. Die Gemeinschaftsordnung kann stattdessen das Wert- oder Objektprinzip vorsehen, dann entscheidet der MEA über das Stimmgewicht.
Beachten Sie, dass sich der Anteil durch Umbauten, Teilungen oder Zukäufe ändern kann. Änderungen bedürfen meist der Mitwirkung aller Betroffenen und einer notariellen Urkunde. Dieser Rechner hilft beim Nachrechnen, die Urkunde bleibt maßgeblich.
Fragen Sie vor dem Kauf einer Wohnung nach der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümerversammlung. Die Unterlagen verraten, wie Kosten verteilt werden, welche Räume Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind und ob Rechte wie Sondernutzung am Garten oder Stellplatz bestehen.
Tipps und typische Fehler
Anteile verstehen.
- Teilungserklärung: Maßgeblich.
- Kosten: Meist nach MEA.
- Stimmrecht: Kann abweichen.
- Änderung: Braucht Notar.
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- Miteigentumsanteil berechnen
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Häufige Fragen
Wo finde ich meinen MEA?
In der Teilungserklärung und im Grundbuch.
Ist der MEA immer nach Fläche?
Nein, er kann auch nach Wert oder Nutzfläche festgelegt sein.
Was bestimmt der MEA?
Meist die Verteilung der Kosten und teils das Stimmgewicht.
Wie berechne ich den MEA?
Wohnungsfläche geteilt durch Gesamtfläche mal 1.000.
Wo steht mein Miteigentumsanteil?
In der Teilungserklärung und im Grundbuch.
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