Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wie viel darf auf das Grundstück?
Der Bebauungsplan einer Gemeinde legt fest, wie dicht ein Grundstück bebaut werden darf. Zwei Kennzahlen sind besonders wichtig: Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut sein darf, die Geschossflächenzahl (GFZ), wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist.
Bei 600 Quadratmetern und einer GRZ von 0,4 dürfen 240 Quadratmeter bebaut werden, bei einer GFZ von 0,8 sind 480 Quadratmeter Geschossfläche möglich, also zwei Vollgeschosse mit je 240 Quadratmetern. Der Rechner zeigt beides, außerdem die unbebaute Mindestfläche.
Für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen darf die Grundfläche nach der Baunutzungsverordnung in der Regel um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8. Auch diese Obergrenze berechnet der Rechner.
Hinweise zum Bauen
Der Bebauungsplan nennt nicht nur GRZ und GFZ, sondern auch Baugrenzen, zulässige Geschosszahl, Dachform und Höhe. Er liegt bei der Gemeinde zur Einsicht aus und ist oft online abrufbar. Wo es keinen Bebauungsplan gibt, entscheidet die Umgebungsbebauung nach dem Einfügungsgebot.
Die tatsächlich nutzbare Wohnfläche ist kleiner als die Geschossfläche, denn Wände, Treppen und Nebenräume zählen mit. Wie viel Wohnfläche am Ende entsteht, hängt vom Entwurf ab; den Zusammenhang zeigt der Wohnfläche-Rechner. Kellergeschosse und Dachgeschosse zählen nur unter bestimmten Bedingungen zur Geschossfläche.
Vor dem Kauf eines Baugrundstücks lohnt sich ein Blick in den Plan und gegebenenfalls eine Bauvoranfrage. Auch Abstandsflächen, Erschließungskosten und Altlasten beeinflussen, ob das Grundstück zum Vorhaben passt. Eine Kostenschätzung liefert der Baukosten-Rechner, die Nebenkosten der Kaufnebenkosten-Rechner.
Befreiungen vom Bebauungsplan sind möglich, aber nicht garantiert. Sprechen Sie vor der Planung mit dem Bauamt oder einer Architektin. Dieser Rechner gibt Orientierung, die Genehmigungsfähigkeit prüft allein die Behörde.
Als Beispiel: Auf einem Grundstück von 450 Quadratmetern mit GRZ 0,3 dürfen 135 Quadratmeter bebaut werden. Bei GFZ 0,6 sind es 270 Quadratmeter Geschossfläche, also zwei Geschosse. Genehmigungsfreie Anbauten und Ausnahmen ändern die Rechnung teils erheblich.
Tipps und typische Fehler
Bauland richtig lesen.
- Plan: Bei der Gemeinde einsehen.
- Nebenanlagen: Bis 50 Prozent mehr.
- Abstand: Baugrenzen beachten.
- Voranfrage: Vor dem Kauf.
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Dieser Rechner hilft bei diesen und ähnlichen Fragen:
- GRZ berechnen
- GFZ berechnen
- Grundflächenzahl
- Geschossflächenzahl
- Bebauungsplan Fläche
- überbaubare Grundfläche
Häufige Fragen
Was bedeutet GRZ 0,4?
Vierzig Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden.
Was ist die GFZ?
Das Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche.
Dürfen Garagen die GRZ überschreiten?
Ja, in der Regel um bis zu 50 Prozent, höchstens bis GRZ 0,8.
Wo finde ich GRZ und GFZ?
Im Bebauungsplan der Gemeinde.
Wie viele Vollgeschosse sind möglich?
Rechnerisch GFZ geteilt durch GRZ.
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