Haushalt & Energie

Wohnfläche berechnen

Tragen Sie Flächen nach Raumhöhe und Balkon ein. Der Rechner zeigt die anrechenbare Wohnfläche und die Teile, die nicht oder nur teilweise zählen.

Ihre Wohnung
Zählt voll.
Unter Dachschrägen, zählt zur Hälfte.
Zählt nicht zur Wohnfläche.
In der Regel 25 Prozent, bei besonders guter Lage bis 50 Prozent.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie die Wohnfläche gezählt wird

Die Wohnfläche ist die Grundlage für Miete, Nebenkostenverteilung und Kaufpreis. Für preisgebundenen und für viele frei finanzierte Wohnungen gilt die Wohnflächenverordnung, kurz WoFlV. Sie legt fest, welche Flächen mit welchem Anteil angerechnet werden. Wichtig ist dabei die lichte Höhe: Je niedriger der Raum, desto weniger zählt die Fläche.

Flächen mit mindestens zwei Metern lichter Höhe gehen voll in die Wohnfläche ein. Unter Dachschrägen zählen Bereiche mit einem bis zwei Metern Höhe zur Hälfte. Flächen unter einem Meter bleiben ganz außen vor. Der Rechner übernimmt diese Regel, sodass Sie die Fläche nur nach Höhenzonen eintragen müssen, die Sie aus dem Grundriss messen oder abschätzen.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, bei besonders guter Lage und Ausstattung bis zur Hälfte. Der Wert kann im Mietvertrag abweichen. Die Summe aus voll, hälftig und anteilig angerechneten Flächen ergibt die Wohnfläche, die in der Mietvertragsfläche stehen sollte.

Wohnfla¨che=Fla¨che ab 2 m+50  % der Fla¨che von 1 bis 2 m+Balkonfla¨che×Anrechnungsquote\text{Wohnfläche} = \text{Fläche ab}\,2\,m + 50\,\,\%\,\text{der Fläche von}\,1\,\text{bis}\,2\,m + \text{Balkonfläche} \times \text{Anrechnungsquote}

Beispiel: Eine Wohnung hat 62 Quadratmeter mit voller Höhe, 12 Quadratmeter unter Schrägen mit 1 bis 2 Metern Höhe, 6 Quadratmeter unter 1 Meter und einen Balkon mit 8 Quadratmetern. Angerechnet werden 62 plus 6 plus 2, also 70 Quadratmeter. Nicht zur Wohnfläche zählen 18 Quadratmeter.

Bedeutung für Miete und Kauf

Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der im Mietvertrag genannten ab, kann das Folgen haben. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Abweichung von mehr als zehn Prozent ein Mangel, der zu einer Mietminderung führen kann. Auch bei Mieterhöhungen und der Nebenkostenabrechnung zählt die richtige Fläche. Messen Sie bei Zweifeln nach.

Für Kaufinteressenten ist die Quadratmeterzahl Grundlage des Preises je Quadratmeter. Prüfen Sie, nach welchen Regeln die Angabe berechnet wurde. Maklerangaben nutzen teils die Wohnnutzfläche oder rechnen Balkone mit der Hälfte. Bei Altbauten gilt noch die frühere Zweite Berechnungsverordnung, die Dachschrägen teils anders behandelt.

Der Rechner ersetzt kein Aufmaß. Für verbindliche Angaben, etwa in einem Verkaufsexposé, ist eine Berechnung durch Architekten oder Sachverständige sinnvoll. Nicht angerechnet werden Schornsteine, Treppen mit mehr als drei Stufen und Räume, die nicht zum dauerhaften Wohnen bestimmt sind, etwa Keller.

Tipps und typische Fehler

Wohnfläche korrekt ermitteln.

  • Höhenzonen: Schrägen getrennt messen.
  • Balkon: Anrechnung im Vertrag prüfen.
  • Abweichung: Über zehn Prozent ist ein Mangel.
  • Aufmaß: Bei Streit Fachleute beauftragen.

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Häufige Fragen

Wie zählt die Dachschräge zur Wohnfläche?

Flächen mit 1 bis 2 Metern Höhe zählen zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht.

Wie viel vom Balkon zählt?

In der Regel 25 Prozent, in besonders guter Lage bis 50 Prozent.

Wann liegt ein Mangel bei der Wohnfläche vor?

Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent zur vereinbarten Fläche.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein, Kellerräume zählen in der Regel nicht.

Wie wird eine Terrasse angerechnet?

Meist zu 25 Prozent, bei guter Lage bis 50 Prozent.

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