Immobilien & Wohnen

MaBV-Raten berechnen

Geben Sie den Kaufpreis ein, wählen Sie Eigentum oder Erbbaurecht und den erreichten Baufortschritt. Der Rechner zeigt alle Raten und die bisher fällige Summe.

Ihr Bauträgervertrag
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.

Wie zahlt man beim Bauträgerkauf?

Wer eine Neubauwohnung oder ein Haus vom Bauträger kauft, zahlt den Kaufpreis nicht auf einmal, sondern in Raten nach Baufortschritt. Die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, legt in § 3 Abs. 2 fest, welche Anteile der Bauträger frühestens verlangen darf. So zahlen Käufer nie deutlich mehr, als bereits gebaut ist.

Die erste Rate von 30 Prozent wird nach Beginn der Erdarbeiten fällig, bei Erbbaurecht sind es 20 Prozent. Der Rest verteilt sich auf zwölf Bauabschnitte: 40 Prozent nach Rohbau, 8 Prozent für Dach und Rinnen, je 3 Prozent für die Rohinstallationen, 10 Prozent für Fenster, 6 Prozent Innenputz, 3 Prozent Estrich, 4 Prozent Fliesen im Bad, 12 Prozent bei Bezugsfertigkeit, 3 Prozent Fassade und 5 Prozent nach vollständiger Fertigstellung.

Der Rechner rechnet diese Anteile auf den Gesamtkaufpreis um und zeigt jede Rate in Euro, die bisher fällige Summe und die nächste Zahlung.

Rate 1=Kaufpreis×30  % (Erbbaurecht 20  %); weitere Raten=Kaufpreis×(100  %−Rate 1)×Anteil laut § 3 Abs . 2 MaBV\text{Rate}\,1 = \text{Kaufpreis} \times 30\,\,\%\,\left(\text{Erbbaurecht}\,20\,\,\%\right);\ \text{weitere Raten} = \text{Kaufpreis} \times \left(100\,\,\% - \text{Rate}\,1\right) \times \text{Anteil laut}\,§\,3\,\text{Abs}\,.\,2\,\text{MaBV}

Beispiel: Kaufpreis 450.000 €: Nach Beginn der Erdarbeiten sind 30 % = 135.000 € fällig, nach dem Rohbau 40 % von 70 %, also 28 % = 126.000 €. Bisher fällig: 261.000 € oder 58 %. Als Nächstes folgen Dachflächen und Dachrinnen mit 5,6 % = 25.200 €.

Raten prüfen und Finanzierung abstimmen

Die MaBV erlaubt dem Bauträger, die Teilbeträge zu höchstens sieben Raten zusammenzufassen. Welche Abschnitte zusammengelegt werden, steht im notariellen Kaufvertrag. Prüfen Sie vor der Beurkundung, ob der Ratenplan den Höchstsätzen entspricht; höhere oder frühere Zahlungen sind unzulässig. Voraussetzung jeder Zahlung ist außerdem, dass Vormerkung, Lastenfreistellung und Baugenehmigung vorliegen.

Verbraucher erhalten nach § 650m BGB bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung, oder sie behalten diesen Betrag ein. Zahlen Sie Raten erst, wenn der Bauabschnitt tatsächlich fertig ist, idealerweise nach Kontrolle durch einen unabhängigen Bausachverständigen.

Für die Finanzierung ist der Ratenplan wichtig, weil die Bank das Darlehen in Teilen auszahlt. Für noch nicht abgerufene Beträge fallen nach einer zinsfreien Zeit oft Bereitstellungszinsen an. Stimmen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit auf die erwartete Bauzeit ab und planen Sie Verzögerungen ein.

Die Raten beziehen sich auf die Vertragssumme einschließlich Grundstück. Sonderwünsche, Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar oder Stellplätze können gesondert abgerechnet werden. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft der beurkundende Notar oder eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.

Tipps und typische Fehler

Raten absichern.

  • Vertrag: Höchstsätze prüfen.
  • Abnahme: Gutachter.
  • 5 %: Sicherheit.
  • Bank: Abruf planen.

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Häufige Fragen

Wie viel muss ich nach Baubeginn an den Bauträger zahlen?

Höchstens 30 Prozent, bei Erbbaurecht 20 Prozent, nach Beginn der Erdarbeiten.

Darf der Bauträger mehr als sieben Raten verlangen?

Nein, er darf die Teilbeträge zu höchstens sieben Raten zusammenfassen.

Wann ist die Schlussrate fällig?

Die letzten 5 Prozent der Restsumme nach vollständiger Fertigstellung.

Was passiert, wenn der Bauträger insolvent wird?

Gezahlte Raten sind nur durch den Baufortschritt und die Vormerkung gedeckt; prüfen Sie Sicherheiten.

Darf der Bauträger eine Vorauszahlung verlangen?

Nur gegen eine Bürgschaft nach § 7 MaBV.

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