Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Wie viel darf ich bieten?
Bei einer Zwangsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers vom Amtsgericht versteigert. Grundlage ist der Verkehrswert aus dem Gutachten. Im ersten Termin schützen zwei Wertgrenzen den Eigentümer und die Gläubiger vor einer Verschleuderung: die 5/10-Grenze und die 7/10-Grenze.
Liegt das Meistgebot einschließlich der bestehen bleibenden Rechte unter der Hälfte des Verkehrswerts, wird der Zuschlag im ersten Termin von Amts wegen versagt. Unter sieben Zehnteln kann ein Gläubiger, dessen Anspruch nicht gedeckt ist, die Versagung beantragen. Bei 300.000 Euro Verkehrswert liegen die Grenzen bei 150.000 und 210.000 Euro.
Ein Gebot von 200.000 Euro liegt damit zwischen beiden Grenzen. Der Rechner zeigt außerdem die Erwerbsnebenkosten aus Grunderwerbsteuer und Gebühren und die Sicherheitsleistung, die im Termin auf Verlangen zu erbringen ist.
Was Bieter wissen sollten
Die Wertgrenzen gelten nur im ersten Versteigerungstermin. Wurde der Zuschlag dort wegen der Grenzen versagt, fallen sie im nächsten Termin weg, und auch deutlich niedrigere Gebote können den Zuschlag erhalten. Das geringste Gebot, also das Mindestgebot aus Verfahrenskosten und vorrangigen Rechten, legt das Gericht im Termin fest.
Bieter müssen auf Verlangen eines Beteiligten eine Sicherheit von zehn Prozent des Verkehrswerts leisten, nicht in bar, sondern etwa per Bundesbankscheck, Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts oder vorheriger Überweisung an die Gerichtskasse. Klären Sie die Finanzierung vorab mit Ihrer Bank, denn nach dem Zuschlag muss das Bargebot fristgerecht gezahlt werden.
Eine Besichtigung von innen ist oft nicht möglich, und es gibt keine Gewährleistung. Planen Sie deshalb eine Reserve für Renovierung und mögliche Räumung ein. Bestehen bleibende Rechte wie Wohnrechte oder Grundschulden übernehmen Sie zusätzlich zum Gebot; sie zählen bei den Wertgrenzen mit.
Grunderwerbsteuer und Gebühren werden hier als Prozentsätze angesetzt; Stand prüfen. Eine Maklerprovision und Notarkosten für den Kaufvertrag fallen bei der Versteigerung nicht an. Den Vergleich mit einem regulären Kauf zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner. Die Rechnung ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Tipps und typische Fehler
Sicher bieten.
- Gutachten: Genau lesen.
- Finanzierung: Vorher klären.
- Sicherheit: Zehn Prozent bereithalten.
- Limit: Vorab festlegen.
Weitere Rechner: Immobilien & Wohnen
Häufige Fragen
Was bedeutet die 7/10-Grenze?
Unter 70 Prozent des Verkehrswerts kann ein Gläubiger im ersten Termin die Versagung des Zuschlags beantragen.
Was passiert unter der 5/10-Grenze?
Der Zuschlag wird im ersten Termin von Amts wegen versagt.
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
Zehn Prozent des Verkehrswerts, wenn ein Beteiligter sie verlangt.
Wo finde ich Termine für Zwangsversteigerungen?
Im amtlichen Justizportal der Länder und an der Gerichtstafel des Amtsgerichts.
Muss ich bei einer Versteigerung Makler bezahlen?
Nein, eine Maklerprovision fällt beim Erwerb im Termin nicht an.
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Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Maßgeblich sind Ihre Verträge, die Auskunft Ihrer Bank und, bei Rechtsfragen zu Miete und Eigentum, die Beratung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts bzw. eines Mietervereins.
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