Steuern & Selbstständigkeit

Pauschale Lohnsteuer für kurzfristige Beschäftigung berechnen

Tragen Sie Arbeitstage, Stunden und Stundenlohn ein. Der Rechner ermittelt die pauschalen Abgaben nach § 40a Abs. 1 EStG und prüft, ob die gesetzlichen Grenzen eingehalten sind.

Angaben zur Beschäftigung
§ 40a Abs. 1 EStG, seit 2023 150 €; Stand prüfen.
§ 40a Abs. 4 EStG, seit 2023 19 €; Stand prüfen.
Höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage; Stand prüfen.
Je nach Bundesland unterschiedlich, etwa 4 bis 7 %; 0, wenn keine anfällt. Stand prüfen.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wann die 25-Prozent-Pauschale möglich ist

Arbeitgeber können den Lohn kurzfristig beschäftigter Aushilfen nach § 40a Abs. 1 EStG pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuern. Die Aushilfe braucht dann keine Lohnsteuerabzugsmerkmale vorzulegen, und der Lohn bleibt bei ihrer eigenen Einkommensteuererklärung außer Betracht. Typische Fälle sind Erntehelfer, Messepersonal oder Vertretungen bei plötzlichem Ausfall.

Kurzfristig im Sinne dieser Vorschrift ist eine Beschäftigung, die gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend ausgeübt wird und nicht über 18 zusammenhängende Arbeitstage hinausgeht. Außerdem darf der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer durchschnittlich 150 € je Arbeitstag nicht übersteigen, es sei denn, die Beschäftigung wird zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich.

Unabhängig davon gilt eine Grenze für den durchschnittlichen Stundenlohn, die seit 2023 bei 19 € liegt. Wird eine der Grenzen überschritten, ist die Pauschalierung für die gesamte Beschäftigung ausgeschlossen und der Lohn muss nach den individuellen Merkmalen versteuert werden. Der Rechner zeigt Ihnen deshalb neben den Beträgen eine Prüfung der Voraussetzungen.

Pauschale Lohnsteuer=Arbeitslohn×25  %; Solidarita¨tszuschlag=Lohnsteuer×5,5  %; Kirchensteuer=Lohnsteuer×Kirchensteuersatz\text{Pauschale Lohnsteuer} = \text{Arbeitslohn} \times 25\,\,\%;\ \text{Solidaritätszuschlag} = \text{Lohnsteuer} \times 5{,}5\,\,\%;\ \text{Kirchensteuer} = \text{Lohnsteuer} \times \text{Kirchensteuersatz}

Beispiel: Aushilfe an 10 zusammenhängenden Arbeitstagen mit je 8 Stunden zu 15 € pro Stunde: Arbeitslohn 1.200 €, je Arbeitstag 120 €, alle Grenzen eingehalten. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 300 €, der Solidaritätszuschlag 16,50 € und die pauschale Kirchensteuer bei 5 Prozent 15 €. Zusammen fallen 331,50 € an, das sind rund 27,6 Prozent des Lohns.

Was Arbeitgeber zusätzlich beachten sollten

Die pauschale Lohnsteuer schuldet der Arbeitgeber. Er kann sie im Innenverhältnis zwar auf die Aushilfe abwälzen, dann mindert sich aber deren Auszahlung, und die abgewälzte Steuer erhöht nicht die Bemessungsgrundlage. Den Solidaritätszuschlag erhebt das Finanzamt auf pauschale Lohnsteuer stets mit 5,5 Prozent, eine Freigrenze wie bei der Veranlagung gibt es hier nicht.

Bei der Kirchensteuer haben Arbeitgeber die Wahl: Entweder sie zahlen für alle Aushilfen den ermäßigten pauschalen Satz ihres Bundeslandes, oder sie weisen für Beschäftigte ohne Konfession nach, dass keine Kirchensteuer anfällt, und zahlen für die übrigen den vollen Satz. Den passenden Wert tragen Sie im Eingabefeld ein.

Getrennt von der Lohnsteuer ist die Sozialversicherung zu prüfen. Dort gilt eine eigene Definition der kurzfristigen Beschäftigung mit einer Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, und sie darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Eine Beschäftigung kann daher sozialversicherungsfrei sein, ohne dass die 25-Prozent-Pauschale greift, und umgekehrt. Der gesetzliche Mindestlohn gilt in jedem Fall.

Die Grenzwerte sind als Eingabefelder hinterlegt, weil der Gesetzgeber sie in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst hat. Prüfen Sie den aktuellen Stand, etwa in den Lohnsteuer-Richtlinien oder bei der Minijob-Zentrale. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Tipps und typische Fehler

Grenzen einhalten.

  • Tage: Zusammenhängend zählen.
  • Stundenlohn: Grenze prüfen.
  • Mindestlohn: Immer zahlen.
  • Sozialversicherung: Separat prüfen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pauschalsteuer bei kurzfristiger Beschäftigung?

25 Prozent des Arbeitslohns zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls pauschaler Kirchensteuer.

Wie viele Tage darf eine kurzfristige Beschäftigung steuerlich dauern?

Für die Lohnsteuerpauschale höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage.

Welcher Tageslohn ist bei der 25-Prozent-Pauschale erlaubt?

Durchschnittlich höchstens 150 € je Arbeitstag, außer bei unvorhersehbar sofort nötigem Einsatz.

Muss die Aushilfe eine Steuererklärung für den Lohn abgeben?

Nein, pauschal versteuerter Lohn bleibt bei der eigenen Veranlagung außer Betracht.

Darf eine kurzfristige Beschäftigung regelmäßig wiederkehren?

Nein, sie muss gelegentlich und nicht regelmäßig wiederkehrend sein.

Auch gesucht als:
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  • kurzfristige Beschäftigung 18 Tage
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