Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Minijob und Midijob im Überblick
Ein Minijob liegt 2026 bis zu einem Verdienst von 603 Euro im Monat. Dort zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben, Sie selbst nur einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 Prozent, außer Sie lassen sich davon befreien. Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen.
Zwischen 603,01 und 2.000 Euro spricht man vom Übergangsbereich oder Midijob. Hier sind Sie voll sozialversicherungspflichtig, zahlen aber gestaffelte, niedrigere Beiträge. Die Entlastung wächst, je näher der Verdienst an 603 Euro liegt, und läuft bei 2.000 Euro auf null aus.
Die Rentenansprüche werden trotz der geringeren Beiträge aus dem vollen Verdienst berechnet. Das macht den Midijob für viele attraktiver als eine Aufstockung auf wenig mehr als 603 Euro. Der Arbeitgeber trägt den Rest der Beiträge und zahlt damit mehr als sein üblicher Anteil.
Was der Rechner nicht zeigt
Lohnsteuer ist nicht abgezogen. Bei Steuerklasse I fällt in diesem Bereich je nach Gesamteinkommen oft wenig oder keine Lohnsteuer an, bei einer zweiten Beschäftigung kann sie aber deutlich höher sein. Für Minijobs trägt der Arbeitgeber meist eine pauschale Steuer von 2 Prozent.
Im Minijob sind Umlagen des Arbeitgebers für Krankheit, Mutterschaft und Insolvenzgeld nicht eingerechnet. Auch Zuschläge für Pflege, etwa für Kinderlose, sind im Midijob bereits im Arbeitnehmersatz enthalten, im Minijob gibt es sie nicht.
Wer neben einem Hauptjob einen Minijob hat, wird dort nicht in die Kranken- und Arbeitslosenversicherung einbezogen. Studierende, Rentner und Beamte haben Sonderregeln. Die Grenzen werden jährlich an den Mindestlohn angepasst und sind an 13,90 Euro Stundenlohn gebunden.
Der Rechner ist eine Hilfe zur Orientierung. Verbindlich sind die Entgeltabrechnung und die Auskunft Ihrer Krankenkasse.
Prüfen Sie vor einer Gehaltserhöhung, wie sich der Übergang auswirkt: Wer knapp über 603 Euro steigt, zahlt nur geringe Beiträge und behält mehr netto als früher gedacht. Bei 2.000 Euro und darüber gelten die vollen Beiträge. Die Staffelung gilt dabei nur für den Arbeitnehmeranteil, der Arbeitgeber zahlt unabhängig davon immer den vollen Gesamtbeitrag.
Tipps und typische Fehler
Minijob und Midijob im Alltag.
- Grenze: 603 Euro, gekoppelt an den Mindestlohn.
- Rentenbefreiung: Im Minijob auf Antrag möglich, meist nicht sinnvoll.
- Zweiter Job: Erst der Hauptjob, dann der Minijob.
- Midijob: Rentenansprüche aus dem vollen Verdienst.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 Euro im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro.
Was ist der Midijob?
Ein Verdienst von 603,01 bis 2.000 Euro mit reduzierten Sozialabgaben für Arbeitnehmer.
Verliere ich im Midijob Rentenansprüche?
Nein, die Rente wird aus dem vollen Verdienst berechnet, nicht aus der verringerten beitragspflichtigen Einnahme.
Wie hoch ist die Midijob-Grenze 2026?
Der Übergangsbereich liegt zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich.
Zahle ich im Minijob Steuern?
Der Arbeitgeber kann pauschal 2 Prozent abführen, dann zahlen Sie keine Lohnsteuer.
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