Beruf & Arbeitszeit

Altersteilzeit berechnen: Gehalt und Aufstockung

Tragen Sie Ihr bisheriges Bruttogehalt und die Aufstockung ein. Der Rechner zeigt Gehalt, Aufstockung und den Anteil am bisherigen Brutto.

Ihr Gehalt
Gesetzlich mindestens 20 Prozent des Teilzeitentgelts. Tarifverträge sehen oft mehr vor.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie Altersteilzeit funktioniert

Altersteilzeit ermöglicht älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang in die Rente. Ab 55 Jahren halbieren Sie die Arbeitszeit, der Arbeitgeber stockt Ihr Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge. Die Vereinbarung läuft meist drei bis sechs Jahre bis zum Rentenbeginn.

Beliebt ist das Blockmodell: In der ersten Hälfte arbeiten Sie voll, in der zweiten Hälfte sind Sie freigestellt. Das Gehalt bleibt in beiden Phasen gleich, nämlich das halbierte Gehalt plus Aufstockung. Beim Teilzeitmodell arbeiten Sie dagegen durchgehend mit halber Stundenzahl.

Der Arbeitgeber muss das Entgelt um mindestens 20 Prozent des Teilzeitentgelts aufstocken und Beiträge zur Rentenversicherung mindestens auf 80 Prozent des bisherigen Entgelts zahlen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das mildert den Rentenverlust.

Viele Tarifverträge gehen darüber hinaus: Sie garantieren etwa 80 oder 85 Prozent des bisherigen Nettos.

Teilzeitentgelt=50  %×bisheriges Brutto\text{Teilzeitentgelt} = 50\,\,\% \times \text{bisheriges Brutto}Aufstockung=Teilzeitentgelt×Aufstockungssatz\text{Aufstockung} = \text{Teilzeitentgelt} \times \text{Aufstockungssatz}Rentenbeitrag Arbeitgeber=18,6  %×80  %×Brutto−9,3  %×Teilzeitentgelt\text{Rentenbeitrag Arbeitgeber} = 18{,}6\,\,\% \times 80\,\,\% \times \text{Brutto} - 9{,}3\,\,\% \times \text{Teilzeitentgelt}

Beispiel: Bei 4.000 € Bruttogehalt beträgt das Teilzeitentgelt 2.000 €. Die Aufstockung von 20 % bringt 400 €, zusammen sind es 2.400 € oder 60 % des bisherigen Bruttos. Die Beitragsgrundlage zur Rentenversicherung beträgt 3.200 € (80 %), der Arbeitgeber zahlt dafür 409,20 € im Monat.

Was Sie wissen sollten

Die Aufstockung ist steuer- und sozialabgabenfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf Ihr Gehalt. Ihr Netto sinkt deshalb weniger als das Brutto. Die genaue Höhe lässt sich im Brutto-Netto-Rechner prüfen oder auf der Gehaltsabrechnung.

Für den Anspruch muss das Altersteilzeitmodell im Betrieb oder Tarifvertrag vorgesehen sein. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Sprechen Sie mit der Personalabteilung und achten Sie auf Sicherung des Wertguthabens im Blockmodell gegen Insolvenz.

Der Rentenanspruch sinkt dennoch leicht, weil nur 80 Prozent des Vollzeitentgelts verbeitragt werden. Wer mit Abschlägen in Rente geht, verliert zusätzlich. Prüfen Sie den Rentenbeginn und die möglichen Abschläge mit dem Rentenabschlag-Rechner.

Der Rechner zeigt Bruttowerte und ersetzt keine Beratung des Arbeitgebers.

Rechnen Sie zusätzlich den Rentenbeginn durch. Altersteilzeit endet meist mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn, bei vorzeitiger Rente gelten Abschläge. Wer abschlagsfrei in Rente gehen kann, behält die volle Rente. Die Rentenauskunft zeigt die Auswirkungen genau.

Tipps und typische Fehler

Altersteilzeit prüfen.

  • Angebot: Gibt es im Betrieb oder Tarifvertrag?
  • Blockmodell: Wertguthaben gegen Insolvenz sichern.
  • Rente: Leichte Einbußen einplanen.
  • Aufstockung: Tarifliche Regeln erfragen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gehalt in der Altersteilzeit?

Rund 60 bis 85 Prozent des bisherigen Bruttos, je nach Aufstockung.

Wie hoch ist die gesetzliche Aufstockung?

Mindestens 20 Prozent des Teilzeitentgelts.

Ab wann ist Altersteilzeit möglich?

Ab 55 Jahren, wenn Betrieb oder Tarifvertrag sie anbieten.

Wie viel verdient man in der Altersteilzeit?

Etwa 60 bis 85 Prozent des bisherigen Bruttos, je nach Aufstockung.

Wie funktioniert das Blockmodell?

Erst Vollzeit arbeiten, dann freigestellt, bei gleichbleibendem Gehalt.

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