Steuern & Selbstständigkeit

Thesaurierungsbegünstigung und Nachversteuerung berechnen

Geben Sie den nicht entnommenen Gewinn, die Sätze und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ein. Der Rechner zeigt die Steuer im Jahr der Thesaurierung, die spätere Nachsteuer und den Vergleich mit der normalen Besteuerung.

Gewinn und Steuersätze
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Satz, mit dem der Gewinn ohne Begünstigung belastet würde.
Ergebnis

Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.

Wie die Begünstigung nach § 34a EStG wirkt

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn normalerweise mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, egal ob sie das Geld entnehmen oder im Betrieb lassen. Bei hohen Gewinnen bedeutet das einen Grenzsteuersatz von 42 oder 45 Prozent. § 34a EStG erlaubt auf Antrag, den nicht entnommenen Teil zunächst mit einem ermäßigten festen Satz zu besteuern.

Der Vorteil ist eine Steuerstundung. Wird der begünstigte Gewinn in einem späteren Jahr entnommen, folgt eine Nachversteuerung. Bemessungsgrundlage ist dann der nachversteuerungspflichtige Betrag, also der begünstigte Gewinn abzüglich der bereits darauf gezahlten Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags. Diese Größe weist das Finanzamt jedes Jahr gesondert fest.

Der Rechner stellt beide Wege nebeneinander: die sofortige Ersparnis gegenüber der Regelbesteuerung und die Gesamtbelastung, wenn der Gewinn irgendwann vollständig entnommen wird. Sätze und Soli sind als Eingaben angelegt, weil der Gesetzgeber hier immer wieder nachjustiert. Bitte prüfen Sie vor der Anwendung den aktuellen Stand.

Steuer=Gewinn×Thesaurierungssatz×(1+Soli); Nachsteuer=(Gewinn−Steuer)×Nachversteuerungssatz×(1+Soli)\text{Steuer} = \text{Gewinn} \times \text{Thesaurierungssatz} \times \left(1 + \text{Soli}\right);\ \text{Nachsteuer} = \left(\text{Gewinn} - \text{Steuer}\right) \times \text{Nachversteuerungssatz} \times \left(1 + \text{Soli}\right)

Beispiel: 100.000 Euro nicht entnommener Gewinn, 28,25 Prozent Thesaurierungssatz, 5,5 Prozent Soli, Grenzsteuersatz 42 Prozent: Steuer im Thesaurierungsjahr 29.803,75 Euro statt 44.310,00 Euro, Ersparnis 14.506,25 Euro. Nachversteuerungspflichtig sind 70.196,25 Euro; bei späterer Entnahme fallen 18.514,26 Euro Nachsteuer an. Insgesamt sind das 48.318,01 Euro, also 4.008,01 Euro mehr als bei sofortiger Regelbesteuerung.

Wann sich die Thesaurierung lohnt

Die Rechnung zeigt das typische Muster: Kurzfristig bleibt deutlich mehr Liquidität im Unternehmen, langfristig ist die Gesamtbelastung bei voller Entnahme meist höher als ohne Antrag. Ein Vorteil entsteht vor allem, wenn das Geld viele Jahre im Betrieb arbeitet, etwa für Investitionen, und der Zins- und Liquiditätseffekt die spätere Mehrbelastung ausgleicht.

Die Begünstigung setzt eine Gewinnermittlung durch Bilanzierung voraus. Bei Mitunternehmern gelten zusätzliche Mindestgrenzen für den Gewinnanteil. Nicht abziehbare Betriebsausgaben, Gewerbesteueranrechnung, Kirchensteuer und die Verwendungsreihenfolge bei Entnahmen beeinflussen das Ergebnis im Einzelfall. Diese Details bildet der Rechner bewusst nicht ab, um die Grundwirkung sichtbar zu machen.

Bei niedrigen Grenzsteuersätzen kann die Begünstigung sogar sofort nachteilig sein, weil der feste Satz dann über dem persönlichen Satz liegt. Der Rechner markiert das mit einer negativen Ersparnis. Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Grenzsteuersatz, etwa mit dem Grenzsteuersatz-Rechner, und setzen Sie realistische Annahmen für spätere Entnahmen an.

Der Antrag kann für jeden Betrieb und jedes Jahr gesondert gestellt werden. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Modellrechnung und ersetzt keine Steuerberatung. Gerade wegen der langen Bindung und der Nachversteuerungsfälle wie Betriebsaufgabe oder Wechsel der Gewinnermittlung sollten Sie die Entscheidung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater durchgehen.

Tipps und typische Fehler

Thesaurierung abwägen.

  • Grenzsteuersatz: Zuerst prüfen.
  • Entnahmen: Langfristig planen.
  • Bilanzierung: Voraussetzung.
  • Beratung: Vor dem Antrag.

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Häufige Fragen

Was bedeutet Thesaurierung?

Gewinne bleiben im Unternehmen und werden nicht entnommen.

Wann kommt es zur Nachversteuerung?

Wenn begünstigte Gewinne später entnommen werden oder ein gesetzlicher Nachversteuerungsfall eintritt, etwa die Betriebsaufgabe.

Lohnt sich § 34a für jeden Unternehmer?

Nein. Sinnvoll ist er meist nur bei hohem Grenzsteuersatz und wenn das Geld lange im Betrieb bleibt.

Wer kann die Thesaurierungsbegünstigung beantragen?

Einzelunternehmer und Mitunternehmer mit Gewinnermittlung durch Bilanzierung.

Kann ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?

Ja, der Antrag wird je Betrieb und Jahr gesondert gestellt.

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