Stand: Gesetzeslage 2026. Gesetzliche Werte ändern sich. Prüfen Sie im Zweifel die aktuellen Angaben der zuständigen Stelle.
Warum die Aufteilung wichtig ist
Der Sparerpauschbetrag gilt pro Person und Jahr, nicht pro Bank. Wer Konten und Depots bei mehreren Instituten hat, muss ihn mit Freistellungsaufträgen aufteilen. Ist er bei einer Bank zu hoch und bei einer anderen zu niedrig angesetzt, behält die zweite Bank Abgeltungsteuer ein, obwohl insgesamt noch Freibetrag übrig wäre.
Der Rechner schätzt die beste Aufteilung aus Ihren erwarteten Erträgen. Liegen sie insgesamt über dem Pauschbetrag, verteilt er ihn im Verhältnis der Erträge, sodass bei jeder Bank ein ähnlicher Anteil steuerfrei bleibt. Liegen sie darunter, erhält jede Bank ihren erwarteten Betrag und der Rest geht als Puffer an die Bank mit den höchsten Erträgen.
Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet, wie es die Banken üblicherweise verlangen, und ergeben zusammen genau den Pauschbetrag. Der Pauschbetrag selbst ist als Eingabe angelegt; tragen Sie bei gemeinsamen Aufträgen von Ehepaaren den doppelten Betrag ein und prüfen Sie den aktuellen Stand.
Erträge schätzen und Aufträge anpassen
Für Tagesgeld und Festgeld lassen sich die Zinsen aus Guthaben und Zinssatz gut vorhersagen. Bei Aktien und Fonds sind Dividenden und Ausschüttungen schwankender, und bei thesaurierenden Fonds fällt jährlich die Vorabpauschale an, die ebenfalls den Freibetrag verbraucht. Rechnen Sie bei unsicheren Erträgen lieber etwas vorsichtig.
Freistellungsaufträge können Sie jederzeit online oder schriftlich ändern, auch rückwirkend für das laufende Jahr, solange die Bank die Erträge noch nicht abgerechnet hat. Ein guter Zeitpunkt für die Prüfung ist der Herbst, wenn absehbar ist, wo der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist und wo noch Platz bleibt.
Wurde der Pauschbetrag im Jahr nicht optimal verteilt, ist das Geld nicht verloren. In der Steuererklärung können Sie mit der Anlage KAP beantragen, dass der nicht genutzte Teil berücksichtigt wird. Die Bank stellt dafür eine Steuerbescheinigung aus. Das kostet Aufwand, lässt sich mit der richtigen Aufteilung aber vermeiden.
Liegt das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag, hilft statt des Freistellungsauftrags eine NV-Bescheinigung, die prüft der NV-Bescheinigung-Rechner. Die Berechnung ist eine Planungshilfe ohne Kirchensteuer und keine Steuer- oder Anlageberatung.
Tipps und typische Fehler
Freibetrag ausschöpfen.
- Herbst: Prüfen.
- Vorabpauschale: Einplanen.
- Ehepaar: Gemeinsamer Auftrag.
- Anlage KAP: Nachholen.
Weitere Rechner: Steuern & Selbstständigkeit
Häufige Fragen
Wie teile ich den Freistellungsauftrag auf?
Am besten im Verhältnis der erwarteten Kapitalerträge je Bank.
Kann ich den Freistellungsauftrag während des Jahres ändern?
Ja, Banken erlauben Änderungen jederzeit, solange der Freibetrag noch nicht verbraucht ist.
Was passiert, wenn die Summe den Pauschbetrag übersteigt?
Das ist nicht zulässig: Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten, sonst drohen Rückfragen und Nachforderungen.
Wo erteile ich einen Freistellungsauftrag?
Direkt bei der Bank oder im Onlinebanking.
Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?
Ja, Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag.
- Freistellungsauftrag aufteilen
- Freistellungsauftrag mehrere Banken
- Sparerpauschbetrag verteilen
- Freistellungsauftrag Rechner
- Freistellungsauftrag Ehepaar
- Freistellungsauftrag optimal
Rechtlicher Hinweis: Die Berechnungen sind keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Maßgeblich sind Ihr Steuerbescheid und die Auskunft des Finanzamts oder einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters.
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