Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So werden Kryptogewinne besteuert
Bitcoin und andere Kryptowährungen gelten steuerlich als Wirtschaftsgut. Wer sie privat kauft und mit Gewinn verkauft, hat ein privates Veräußerungsgeschäft nach Paragraf 23 Einkommensteuergesetz. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei.
Wer innerhalb eines Jahres verkauft, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Das gilt aber nur, wenn die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne des Jahres mindestens 1.000 Euro beträgt. Die Grenze von 1.000 Euro ist eine Freigrenze: Wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Haltefrist können Sie nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit anderen Einkünften. Die Verrechnung ist im Verlustvortrag möglich.
Was der Rechner nicht abdeckt
Die Anschaffungskosten ordnen Sie bei mehreren Käufen nach der Reihenfolge der Anschaffung zu (First in, first out), sofern Sie keine abweichende Methode belegen können. Wer mehrfach kauft und verkauft, sollte die Transaktionen mit einer Software dokumentieren.
Staking, Lending und Mining werden anders behandelt. Werden Coins verliehen oder gestakt, kann sich die Haltefrist laut Verwaltungsauffassung auf zehn Jahre verlängern, und Erträge daraus sind sonstige Einkünfte. Auch Airdrops und der Tausch von Coins gegeneinander sind steuerlich relevant.
Kirchensteuer fehlt im Rechner. Der Rechner ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen, vielen Transaktionen oder gewerblicher Tätigkeit lohnt sich eine Steuerberatung mit Kryptoerfahrung.
Heben Sie Kontoauszüge, Börsenabrechnungen und Wallet-Exporte mindestens zehn Jahre auf, denn das Finanzamt kann die Herkunft Ihrer Anschaffungskosten prüfen. Der Rechner betrachtet einen einzelnen Verkauf. Wenn Sie mehrere Verkäufe im Jahr haben, addieren Sie die Gewinne und Verluste zuerst und tragen die Summe bei den anderen Veräußerungsgewinnen ein.
Berücksichtigen Sie dabei auch Gebühren für Überweisungen und Handel, denn sie mindern den Gewinn, sofern Sie sie belegen können.
Tipps und typische Fehler
So gehen Sie sauber vor.
- Haltefrist: Ein Jahr beachten, Kaufdatum notieren.
- Freigrenze: 1.000 Euro, kein Freibetrag.
- Dokumentation: Alle Transaktionen mit Datum und Kurs aufzeichnen.
- Anlage SO: In der Steuererklärung angeben.
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich Krypto halten, damit es steuerfrei ist?
Länger als ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf, dann ist der Gewinn steuerfrei.
Wie hoch ist die Freigrenze bei Kryptogewinnen?
1.000 Euro pro Kalenderjahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wird sie erreicht, ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.
Muss ich Krypto-Verkäufe in der Steuererklärung angeben?
Ja, private Veräußerungsgeschäfte tragen Sie in die Anlage SO ein.
Wie viel Steuer zahle ich auf Bitcoin-Gewinne?
Bei Verkauf innerhalb eines Jahres Ihr persönlicher Einkommensteuersatz, ab 1.000 Euro Jahresgewinn.
Zählt der Tausch von Coins als Verkauf?
Ja, auch der Tausch gegen andere Coins ist ein steuerlich relevantes Veräußerungsgeschäft.
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