Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
So wird die Abgeltungsteuer berechnet
Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen zahlen Sie in Deutschland pauschal 25 % Abgeltungsteuer. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Erst Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags werden besteuert.
Sparer-Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr, bei Verheirateten 2.000 €. Damit Ihre Bank keine Steuer einbehält, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Verteilen Sie den Betrag auf mehrere Banken, wenn Sie Konten bei verschiedenen Instituten haben. Bei Investmentfonds gilt zusätzlich eine Teilfreistellung, die hier nicht berücksichtigt ist. Bei Fragen sprechen Sie mit der Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
25 % auf Kapitalerträge, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Mit Kirchensteuer liegt die Belastung bei rund 27,8 bis 27,9 %, ohne bei 26,375 %.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für Verheiratete. Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei.
Muss ich Abgeltungsteuer in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht, denn die Bank führt die Steuer ab. Eine Angabe kann sich lohnen, etwa für die Günstigerprüfung, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist.
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