Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was die Teilfreistellung bewirkt
Investmentfonds und ETFs zahlen auf Fondsebene bereits Steuern, zum Beispiel auf Dividenden aus Unternehmensgewinnen. Damit Anleger nicht doppelt belastet werden, bleibt ein Teil ihrer Erträge steuerfrei. Dieser Teil heißt Teilfreistellung. Sie gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne gleichermaßen.
Die Höhe hängt von der Fondsart ab. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind es 30 Prozent. Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil erhalten 15 Prozent. Immobilienfonds bekommen 60 Prozent, wenn sie überwiegend in Deutschland investieren, 80 Prozent bei Schwerpunkt im Ausland. Reine Anleihenfonds erhalten keine Teilfreistellung.
Auf den verbleibenden steuerpflichtigen Teil wird zunächst der Sparerpauschbetrag angerechnet. Der Rest unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,375 Prozent.
Der Rechner zeigt zusätzlich, wie viel Steuer Sie durch die Teilfreistellung gegenüber einem Produkt ohne Teilfreistellung sparen.
Hinweise zur Anwendung
Die Teilfreistellung wendet die Bank automatisch an. Sie gilt für Investmentfonds im Privatvermögen. Für Fonds im Betriebsvermögen und für Zertifikate, ETCs und Anleihen gelten andere Regeln. Auch bei Swap-ETFs richtet sich die Einstufung nach der Anlagepolitik laut Fondsprospekt.
Verluste aus Fondsverkäufen verrechnet die Bank mit Gewinnen aus anderen Fondsverkäufen. Für Aktienverkäufe gilt ein getrennter Verlusttopf, den Sie nur mit Aktiengewinnen verrechnen können. Der Rechner nimmt den Gewinn als bereits berechnet an.
Kirchensteuer ist nicht eingerechnet. Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, erhöht sich der effektive Satz leicht. Bei Thesaurierern kommt zusätzlich die Vorabpauschale ins Spiel, die auch von der Teilfreistellung profitiert.
Der Rechner liefert eine Orientierung. Maßgeblich ist die Steuerbescheinigung Ihrer Bank.
Rechnen Sie am besten vor jedem größeren Verkauf nach. Ein Verkauf kurz vor Jahresende oder kurz nach Jahresbeginn kann den Sparerpauschbetrag besser ausnutzen. Ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank sorgt dafür, dass der Pauschbetrag sofort berücksichtigt wird und keine Steuer abgeführt wird.
Tipps und typische Fehler
Bei ETFs beachten.
- Fondsart: Steht im Fondsprospekt.
- Freistellungsauftrag: Rechtzeitig bei der Bank erteilen.
- Verlusttöpfe: Aktien und Fonds getrennt.
- Vorabpauschale: Bei Thesaurierern jährlich möglich.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs?
30 Prozent der Erträge und Gewinne bleiben steuerfrei.
Was ist die Teilfreistellung bei Mischfonds?
15 Prozent, wenn der Aktienanteil mindestens 25 Prozent beträgt.
Wird der Sparerpauschbetrag vor oder nach der Teilfreistellung abgezogen?
Zuerst wird die Teilfreistellung angewandt, dann der Sparerpauschbetrag auf den Rest.
Wie viel Prozent der ETF-Gewinne bleiben steuerfrei?
Bei Aktien-ETFs 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.
Gilt die Teilfreistellung auch beim Verkauf?
Ja, für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.
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