Stand: Gesetzeslage 2026. Vereinfachte Berechnung. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich, zum Beispiel durch Freibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben oder besondere Lebenslagen. Verbindlich beantworten das Finanzamt, ein Steuerberater oder die Rentenversicherung.
Was der Sparerpauschbetrag bewirkt
Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag auf Kapitalerträge. Er beträgt seit 2023 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Bis zu dieser Höhe bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei, darüber fällt die Abgeltungsteuer an.
Die Banken kennen Ihre Erträge bei anderen Instituten nicht. Deshalb erteilen Sie jeder Bank einen Freistellungsauftrag über einen Teilbetrag. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten. Ist ein Auftrag zu klein, behält die Bank Steuer ein, obwohl Ihr Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Diese Steuer holen Sie sich über die Steuererklärung zurück.
Der Rechner zeigt beides: die Steuer, die Sie tatsächlich schulden, und die Steuer, die die Banken bei Ihren Aufträgen einbehalten. Die Differenz ist die mögliche Erstattung. Außerdem sehen Sie, wie viel vom Pauschbetrag ungenutzt bleibt, und können die Aufträge entsprechend neu verteilen.
Wichtige Hinweise und Grenzen
Der Steuersatz von 26,375 Prozent besteht aus 25 Prozent Abgeltungsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf. Mit Kirchensteuer steigt er auf etwa 27,8 bis 28 Prozent. Der Rechner berechnet die Kirchensteuer nach der gesetzlichen Formel, bei der sie die Abgeltungsteuer mindert.
Nicht berücksichtigt sind die Teilfreistellung bei Aktien- und Mischfonds, die Verlustverrechnung zwischen Banken, ausländische Quellensteuer und die Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert, wenn das günstiger ist. Bei einem niedrigen Einkommen kann sich ein Antrag darauf lohnen.
Prüfen Sie Ihre Aufträge einmal im Jahr und besonders nach einem Bankwechsel. Wer neue Aufträge erteilt, sollte alte anpassen, sonst ist die Summe schnell zu hoch. Ein Auftrag gilt, bis Sie ihn ändern oder widerrufen, und lässt sich bei den meisten Banken online anpassen.
Ein praktischer Tipp für Paare: Verteilen Sie die Aufträge nicht starr hälftig, sondern nach den erwarteten Erträgen. Hat ein Partner ein Tagesgeldkonto mit hohen Zinsen und der andere nur ein kleines Depot, sollte der größere Teil des Pauschbetrags dorthin fließen. Prüfen Sie im Laufe des Jahres, ob die Erträge höher oder niedriger ausfallen als geplant, und passen Sie die Aufträge an. Bei einer Änderung gilt der neue Betrag nur für die Zukunft, bereits einbehaltene Steuer holen Sie sich über die Steuererklärung zurück.
Tipps und typische Fehler
Freibetrag nicht verschenken.
- Aufteilen: Aufträge auf die Banken verteilen, bei denen Erträge anfallen.
- Summe prüfen: Mehr als 1.000 oder 2.000 Euro sind nicht erlaubt.
- Bankwechsel: Alte Aufträge ändern oder löschen.
- Steuererklärung: Zu viel gezahlte Steuer zurückholen.
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- Abgeltungsteuer Freibetrag
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?
1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Paare.
Was passiert, wenn die Freistellungsaufträge zu hoch sind?
Die Summe darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Übersteigt sie ihn, droht eine Nachzahlung.
Bekomme ich zu viel gezahlte Steuer zurück?
Ja, über die Steuererklärung, wenn eine Bank wegen zu kleiner Freistellungsaufträge Steuer einbehalten hat.
Wie teile ich Freistellungsaufträge auf?
Verteilen Sie den Pauschbetrag nach den erwarteten Erträgen je Bank. Die Summe darf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht übersteigen.
Kann ich den Freibetrag nachträglich nutzen?
Ja, über die Steuererklärung, wenn eine Bank Steuer einbehalten hat, obwohl der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war.
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